Beschwerde FH-Verfahren

  • Guten Morgen!
    Ich habe folgenden Fall:
    Am 18.02.2017 wurde im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren der Unterhalt festgesetzt (zugestellt an Agg. am 21.01.2017).
    Am 03.03.2017 meldet sich für den Agg. ein RA und beantragt Abweisung des Antrages auf Unterhaltsfestsetzung.
    Er trägt vor, dass der Agg. zwar die Vaterschaft anerkannt habe, sich aber nachträglich herausgestellt habe, dass er nicht der Vater sei (Nachweise hierfür existieren nicht) .
    Außerdem sei die Rechtswahrungsanzeige nicht ordnungsgemäß zugestellt gewesen, da der Agg. nicht mehr unter der Adresse gemeldet war. (mir liegt allerdings eine Kopie der ordnungsgemäßen 'Zustellung vor).
    Wie würdet ihr vorgehen?
    Mitteilung an RA, dass der Beschluss bereits ergangen ist und daher Anfrage, ob das Schreiben vom 03.03.2017 als Beschwerde ausgelegt werden soll und der Rest wird dann im Beschwerdeverfahren überprüft?

    Danke schon mal,
    Gruß Stelaju

  • Mitteilung an RA, dass der Beschluss bereits ergangen ist und daher Anfrage, ob das Schreiben vom 03.03.2017 als Beschwerde ausgelegt werden soll und der Rest wird dann im Beschwerdeverfahren überprüft?

    Ja, so würde ich verfahren.

    Nur am Rande, ohne dass es darauf ankommt: Der Beschluss ist vermutlich am 21.02.2017 zugestellt worden.:)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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