Überlange Bearbeitungszeit KFA

  • Hallo zusammen ;)

    Wie die Überschrift von sagt, geht es mir um eine lange Bearbeitungszeit für einen KFA, den ich am 8.11.2016 gestellt habe.

    Ich will echt nicht meckern, ich weiß, daß genau dieses Gericht unheimlich überlastet ist und ich habe aus diesem Grunde auch erst am 18.01.2017 mal nachgefragt. Ich erhielt einen Tag später die Antwort, daß es noch dauert, Aktenrückstand pp.

    "Ihr", damit meine ich euch als Rechtspfleger schreibt doch immer, daß wir uns beschweren sollen in solchen Fällen, ich weiß nur nicht, ob die Akte dann nicht noch tiefer in den Aktenrückstandsstapel fällt.

    Mittlerweile ist doch echt schon einiges an Zeit vergangen und es handelt sich um eine einfache Ausgleichung nach 106 mit einem Kläger und einem Beklagten.

    Was soll ich machen? DAB oder wen kann ich sonst "nerven"?

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Die Frage ist nur, wo der Nachteil ist. Wir haben eine Quote von 70/30 zu Lasten unseres Mandanten (Kläger). Mir steht auch "nur" die Rechtsschutz im Nacken, die das Verfahren endlich beendet haben möchte. Ob die Gegenseite Ausgleich beantragt hat, weiß ich nicht, liegt vielleicht auch noch im Aktenstapel.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • sie meint einen anderen Nachteil Sersch ;)

    und nein, die Akte kommt deswegen nicht wieder nach ganz unten, sondern nach oben, es ist ja ein Eingang da
    schreib einfach nochmal an in der Form: "erinner ich höflich an die Erledigung meines Antrags vom XX.XX.XXXX oder bitte um Mitteilung der Hinderungsgründe"

    dann passiert immer was, Hinderungsgrund wird man dir (hoffentlich) keinen nennen können, also wird man den KFA bearbeiten

  • Der immaterielle Nachteil wird gemäß § 198 Abs. 2 GVG (wenn auch nur widerlegbar) vermutet. Im Übrigen geht es der Sache nach ja erst einmal darum, dem Rechtspfleger "Feuer unter dem Hintern" zu machen. Soweit ich weiss, müssen erhobene Verzögerungsrügen turnusmäßig der Verwaltung gemeldet werden (zumindest war das an meinem Gericht so). Da liegt doch die Hoffnung nahe, dass der Rechtspfleger diesen weitergehenden Aufwand durch schnellen Beschlusserlass vermeidet.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Ich habe ja schon zum zweiten Mal einen Textbaustein erhalten, daß es zu Verzögerungen kommt pp.

    Ich weiß ja, daß gerade in der Stadt (am Rhein, mit der nie fertigwerdenden Kirche) absoluter Mitarbeiternotstand herrscht, aber wir kriegen hier halt auch unsere Prügel von Mandanten und Versicherungen.

    Ich schreibe jetzt noch einmal, daß binnen 2 Wochen was passieren muß (also natürlich nicht so wörtlich) und ansonsten Verzögerungsrüge erhoben wird.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • AG Köln Zivilabteilung ist in der Tat vollkommen überlastet, da dauerts schon mal 6 Monate+

    nimm meinen Vorschlag weiter oben, dann läuft das ;)

  • Ich schreibe jetzt noch einmal, daß binnen 2 Wochen was passieren muß (also natürlich nicht so wörtlich) und ansonsten Verzögerungsrüge erhoben wird.

    Ich würde bei der von Dir geschilderten Situation nicht mit der Verzögerungsrüge drohen, sondern sie erheben. Selbst wenn bei dem betroffenen Gericht eine Vorlagepflicht für derartige Fälle bestehen sollte (bei uns ist sie vor einiger Zeit aufgehoben worden), macht deren Erfüllung dem Rechtspfleger deutlich weniger Mehrarbeit als eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die regelmäßig zur Anforderung einer dienstlichen Stellungnahme durch den Dienstvorgesetzten führt und darüber hinaus zu einer im Interesse der Sache unerwünschten "Verhärtung der Fronten" beitragen kann.

    Wird "lediglich" die Verzögerungsrüge erhoben, bleibt als einfache Möglichkeit die umgehende Erledigung des Vorgangs. :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ok, dann erhebe ich Verzögerungsrüge und berichte ;)

    Ganz lieben Dank für die Hilfe und ich hoffe, euer Kollege ist mir nicht zu böse, weil eigentlich mache ich so was ungerne, da ich ja weiß, was da so los ist.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • da ist dir niemand böse, DAB oder Rügen oder sonstiges gehören einfach dazu
    sind alle nur Menschen die sich nicht vierteilen können :) und absichtlich DEINE Akte nicht bearbeiten macht wohl auch keiner

  • Also ich wäre bei so was stinkig. Selbstverständlich hätte dies keinerlei Auswirkungen auf meine Arbeit. Allerdings habe ich schon mal gehört, dass es Leute gibt, die topfit sind und das auch nutzen, ohne dass man ihnen was kann.

    Rufe an und rede persönlich mit dem Bearbeiter, dann entscheide.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Wobder du kannst mir glauben, bevor ich schreibe in solchen Fällen, rufe ich an und in den allermeisten Fällen kann man so was super per Telefon auf dem kleinen Dienstweg klären. Bei dem Gericht hast du allerdings nicht einmal die Chance mit dem zuständigen SB zu sprechen, es ist ja schon fast unmöglich überhaupt die Serviceeinheit zu kriegen.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges


  • "Ihr", damit meine ich euch als Rechtspfleger schreibt doch immer, daß wir uns beschweren sollen in solchen Fällen, ich weiß nur nicht, ob die Akte dann nicht noch tiefer in den Aktenrückstandsstapel fällt.

    Das Wörtchen "immer" machts noch schlimmer. Ich würde mich hüten, einen Antragsteller aufzufordern, sich zu beschweren. Davon bekommt weder die Justiz mehr Personal noch der betroffene Kollege eine Entlastung.

    Mal umgekehrt gefragt: Würdest du es etwa richtig finden, wenn aufgrund einer Beschwerde eines anderen Antragstellers aus dem Stapel, dieser dann vorgezogen würde und du logischerweise dann im Stapel nach unten rutschst?

    Was soll ich machen? DAB oder wen kann ich sonst "nerven"?

    Ich hoffe, die Frage ist nicht ernst gemeint. Aber in diesem Forum zu fragen, wen du nerven könntest, um schneller ans Ziel zu kommen (als die anderen aus dem Stapel), finde ich nicht fair.

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

  • Dann hast du mich aber ganz falsch verstanden ;) Es wird immer wieder gesagt, daß man sich an höherer Stelle beschweren soll, damit die Personalsituation endlich entschärft wird. Das höre ich immer wieder von Rechtspflegern und auch von Gerichtsvollziehern. Ich sehe da jetzt nichts schlimmes dran, wenn ich hier mal frage, was netter ist.

    Aber ist sicher Ansichtssache und du siehst es anders als andere hier ;)

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Ich finde schon, dass sich Rechtsuchende beschweren sollten. Erstens haben sie - Querulanten mal ausgenommen - berechtigte Anliegen. Zweitens nützen Beschwerden auch uns Betroffenen, weil vielleicht erst dann die Verantwortlichen Handlungsdruck verspüren.

    Nachdem vor einiger Zeit einigen (geständigen) Straftätern wegen personeller Überlastung kein Prozess gemacht werden konnte und sie überlang in U-Hafteinsaßen, mussten sie wieder freigelassen werden, wurden plötzlich mehr Strafkammern eingerichtet. Hier halt also das Ministerium reagiert.

    Nachdem bei uns vor Ort öfter Beschwerden kamen, dass es in der Abteilung A zu lange gedauert hat, wurde im Rahmen der Binnenverteilung diese gestärkt, nachdem das "Jammern" der Kollegen wegen Überlastung zunächst lange auf taube Ohren stieß. Hier hat also die Behördenleitung reagiert.

    Bei den Beschwerden macht der Ton die Musik: Kann man ein echtes Anliegen und eine echte Betroffenheit herauslesen, halte ich diese Beschwerden für konstruktiv. Substanzlose Eingaben von Querulanten oder Pseudobetroffenen sind dagegen ärgerlich und lästig. Hier hat die Threadstarterin m.E. ausreichend dargelegt, dass sie ein echtes Anliegen hat.

    Als betroffener Rechtspfleger würde ich mich dann auch persönlich nicht ärgern, sondern wäre dankbar, dass diese wohl offensichtliche Überlastung nun auch auf dem Weg der Verzögerungsrüge dokumentiert wird. Bei uns besteht für solche Rügen auch zu Recht Anzeigepflicht. Ich bin daher auch dankbar, dass es diese Verzögerungsrügen gibt - sonst wären wohl viel mehr Dienstaufsichtsbeschwerden hängig - die dann fruchtlos wären, weil der zuständige Rechtspfleger die Akte ja wohl nicht extra aus Bosheit immer wieder auf die unterste Stelle seines "Sch...haufens" schiebt.

  • Mal umgekehrt gefragt: Würdest du es etwa richtig finden, wenn aufgrund einer Beschwerde eines anderen Antragstellers aus dem Stapel, dieser dann vorgezogen würde und du logischerweise dann im Stapel nach unten rutschst?

    Dieses Ergebnis versuche ich zu vermeiden, indem ich Rückstände möglichst in der Reihenfolge ihres Eingangs abarbeite. Dazu muss man allerdings der Versuchung widerstehen, Verfahren, in denen mit Beschwerde gedroht wird, schnell und "geräuschlos", also ohne Vorlage an den Dienstvorgesetzten, zu erledigen und dafür die älteren Akten, in denen sich (noch) niemand beschwert hat, noch älter werden zu lassen.

    Andererseits habe ich auch Verständnis dafür, dass die Rechtsuchenden oder ihre Anwälte wissen möchten, wann "ihre" Sache bearbeitet wird. Ohne entsprechende Rückmeldung des Gerichts kann der Antragsteller nicht wissen, ob die Verzögerung der Überlastung des Gerichts geschuldet ist oder zum Beispiel darin begründet liegt, dass der Antrag nicht eingegangen, hausintern fehlgeleitet worden oder schlicht wegen besonders hohen Zeitaufwands "zunächst" an die Seite gelegt worden ist.

    Es sind zwei Seiten derselben Medaille, und da kann - wie so oft - eine erfolgreiche Kommunikation viel Gutes bewirken. :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Als ich mal meine erste Verzögerungsrüge im GBA eingefangen habe, habe ich mich erst einmal gewundert, warum von obiger Stelle nix kam in Hinsicht dienstrechtlich Stellung zu beziehen, warum das Ding noch nicht erledigt werden konnte. Schließlich war man ja quasi schon "textbausteinmäßig" auf die DAB gewappnet, wenn es dem "gemeinen Bürger" mal wieder irgend etwas zu lange dauerte. Da fand ich das als SB auch arbeitstechnisch "eleganter", ohne mich gleich persönlich angegriffen gefühlt zu haben.

    Wobei ich zum Ausgangsthread sagen muss - ohne es gut zu heißen - dass die Bearbeitungszeiten noch als "hinnehmbar" zu beobachten sind. Ich möchte gar nicht so an die Durchschnittszeiten von Fachgerichtsbarkeiten denken bei der Abarbeitung vergütungsrechtlicher "PKH-Massentiere" - zumindest das was ich hier beobachte.

    Und machen wir uns nix vor: Wenn sich einer durch seine querulante Art und Weise Gehör beim Dienstvorgesetzten verschafft und auch entsprechend gehört wird, in dem der Dienstvorgesetzte daraufhin nicht mehr vor einem, sondern nur noch hinter einem steht, tja dann ist es doch nur menschlich, dass diese Sachen in Zukunft zügiger - und zumeist gründlicher :teufel: - erledigt werden.


  • "Ihr", damit meine ich euch als Rechtspfleger schreibt doch immer, daß wir uns beschweren sollen in solchen Fällen, ich weiß nur nicht, ob die Akte dann nicht noch tiefer in den Aktenrückstandsstapel fällt.

    Das Wörtchen "immer" machts noch schlimmer. Ich würde mich hüten, einen Antragsteller aufzufordern, sich zu beschweren. Davon bekommt weder die Justiz mehr Personal noch der betroffene Kollege eine Entlastung.

    Mal umgekehrt gefragt: Würdest du es etwa richtig finden, wenn aufgrund einer Beschwerde eines anderen Antragstellers aus dem Stapel, dieser dann vorgezogen würde und du logischerweise dann im Stapel nach unten rutschst?


    :daumenrau


    Die Androhung einer DAB wegen langer Bearbeitungszeit führt ja meist dazu, dass eben eine Akte bearbeitet wird, die von der Reihenfolge her eigentlich z. B. erst in einem Monat dran wäre.

    Entsprechendes Vorgehen von Antragstellern usw. finde ich daher auch immer nicht sehr glücklich.

  • Die Androhung einer DAB wegen langer Bearbeitungszeit führt ja meist dazu, dass eben eine Akte bearbeitet wird, die von der Reihenfolge her eigentlich z. B. erst in einem Monat dran wäre.

    Entsprechendes Vorgehen von Antragstellern usw. finde ich daher auch immer nicht sehr glücklich.

    Ich bin deiner Meinung, sofern dem Antragsteller bekannt ist, dass die Bearbeitungszeit noch im ortsüblichen Rahmen liegt.

    Einem Auswärtigen, der keine Kenntnis von der Lage hat oder einem Antragsteller, der auch unter Berücksichtigung der Personalsituation im Verhältnis zu den anderen Verfahren ungewöhnlich lange warten muss, würde ich keinen Vorwurf machen, wenn er "drängelt".

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