Als Rechtspfleger aussteigen

  • Ich fange mal hinten an:
    Teilzeitarbeiten geht natürlich. Du musst nur schauen, wie du das ganze mit den Vorlesungen unter einem Hut bekommst.
    Um als Betreuer/Verwalter zu arbeiten, solltest du dich erst mal umhören, ob überhaupt Bedarf für solche Leute ist.
    Was heißt Wechsel in ein anderes Ressort? Z.B. vom MJ ins MI? Da gibt es immer mal Möglichkeiten. Einfach mal umhören.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich habe mal Jura als Hobby neben dem Beruf studiert: Das war damals problemlos möglich.

    Ums auch mal zu sagen: Aufgrund gesundheitlicher Probleme wäre ich in der Privatwirtschaft meinen Job mit Sicherheit losgeworden. Bei Vatter Staat bin ich aber noch da.

  • Das kommt darauf an: Ich habe mir - nicht beweisbar - die Gesundheit u.a. im Dienst derart ruiniert, dass ich insgesamt 2x beim AA vorstellig werden musste, weil man mich - salopp gesagt - loswerden wollte. Man muss nur genügend Krankheiten an der Backe haben, dann sieht das mit dem sicheren Arbeitsplatz gar nicht mehr so gut aus (wie war das mit dem Mohr und der getanen Schuldigkeit?). Und wird man in den vorzeitigen Ruhestand geschickt, ist es dem Staat völlig piepe, ob und wie man mit den paar Kröten über die Runden kommt. Leider konnte man zu meiner Glanzzeit nicht auch nur erahnen, wie sich das mit Überlastung, Sparwahn, Personalknappkeit, Politik + Verwaltung mal entwickeln würde. Mit dem heutigen Wissen um die Werdegänge (bestes Beispiel: Der Fred über die GBA-Reform) in der Justiz würde ich es mir 3x überlegen...

  • Hallo,

    wollte auch gleich mal bei dem Thread einsteigen :)
    Ich habe vor ein paar Monaten meine Prüfung gemacht und habe eigentlich schon während des Studiums gemerkt, dass dieser Job mir nicht so ganz liegt..:confused:
    Ich arbeite nun als Rechtspflegerin und bin einfach nicht zufrieden mit dem was ich mache, weshalb ich mir auch schon konkrete Gedanken über einen möglichen Ausstieg gemacht habe.

    Natürlich sind die Vorteile eines Beamten nicht zu vernachlässigen..
    Es gibt ja auch noch andere Studiengänge im Bereich der öffentlichen Verwaltung (Bachelor of Arts etc.) weshalb ich fragen wollte, ob es Leute gibt, die nach dem Rechtspflegerstudium einen solchen Weg eingeschlagen haben, ob es zu einer Rückforderung der Bezüge gekommen ist, wie das in der "Übergangszeit" mit der Versicherung etc war...
    Ist es auch möglich sich direkt (also ohne erneutes Studium) bei der Gemeinde/Stadt auf eine Stelle zu bewerben, kam es hierbei Rückforderungen?

    Über Antworten jeglicher Art würde ich mich freuen :oops:

  • Hallo,

    wollte auch gleich mal bei dem Thread einsteigen :)
    Ich habe vor ein paar Monaten meine Prüfung gemacht und habe eigentlich schon während des Studiums gemerkt, dass dieser Job mir nicht so ganz liegt..:confused:
    Ich arbeite nun als Rechtspflegerin und bin einfach nicht zufrieden mit dem was ich mache, weshalb ich mir auch schon konkrete Gedanken über einen möglichen Ausstieg gemacht habe.

    Natürlich sind die Vorteile eines Beamten nicht zu vernachlässigen..
    Es gibt ja auch noch andere Studiengänge im Bereich der öffentlichen Verwaltung (Bachelor of Arts etc.) weshalb ich fragen wollte, ob es Leute gibt, die nach dem Rechtspflegerstudium einen solchen Weg eingeschlagen haben, ob es zu einer Rückforderung der Bezüge gekommen ist, wie das in der "Übergangszeit" mit der Versicherung etc war...
    Ist es auch möglich sich direkt (also ohne erneutes Studium) bei der Gemeinde/Stadt auf eine Stelle zu bewerben, kam es hierbei Rückforderungen?

    Über Antworten jeglicher Art würde ich mich freuen :oops:

    Schon mal überlegt, ob Du nicht mit Deiner Qualifikation als Rechtspflegerin woanders unterkommen kannst?

    Ich denke da an Finanzverwaltung (Liegenschaften, Beteiligungen), Kommunalverwaltung (Liegenschaften, Vollstreckung), Kirchen (Liegenschaften). Aber auch Notariate, Anwaltskanzleien (Insolvenz, Gesellschaftsrecht), Erbenermittler (z.B. Hoerner Bank AG), ...

    Oder fühlst Du Dich mit dem als Rechtspflegerin gelernten "intellektuell unterfordert", dass Du der Meinung bis, wegen dem noch zu Lernenden ein weiteres Studium aufzusatteln?

    Wenn ja, wieso dann nochmals ein Studium im öffentlichen Dienst und nicht Jura, Verwaltungswissenschaften -an der Uni- oder ähnliches?

    Ich habe eine Zeitlang neben dem Job ein Studium an der Uni Hagen absolviert. Nicht um einen weiteren Abschluss zu erlangen, sondern einfach nur noch etwas -allerdings in einem anderen Studium- hinzuzulernen. Nur für mich. Und vielleicht werde ich -wenn auch erst nach Eintritt in den Ruhestand- das Studium nochmals aufnehmen. Eben: nur für mich.

  • Was genau gefällt dir an der Tätigkeit als Rechtspfleger denn nicht, was bei einer Stelle bei der Stadt/Gemeinde (als Sachbearbeiter ohne den § 9 RPflG) besser sein soll?

    § 9 RPflG hat in diesem Zusammenhang immer etwas von Totschlagargument an sich. Wenn man sich hier allerdings anschaut, was manchmal alles mit der Vorschrift begründet oder gerechtfertigt wird, ist das mitunter kaum oder auch gar nicht mehr nachvollziehbar.

  • Hallo,

    wollte auch gleich mal bei dem Thread einsteigen :)
    Ich habe vor ein paar Monaten meine Prüfung gemacht und habe eigentlich schon während des Studiums gemerkt, dass dieser Job mir nicht so ganz liegt..:confused:
    Ich arbeite nun als Rechtspflegerin und bin einfach nicht zufrieden mit dem was ich mache, weshalb ich mir auch schon konkrete Gedanken über einen möglichen Ausstieg gemacht habe.

    Natürlich sind die Vorteile eines Beamten nicht zu vernachlässigen..
    Es gibt ja auch noch andere Studiengänge im Bereich der öffentlichen Verwaltung (Bachelor of Arts etc.) weshalb ich fragen wollte, ob es Leute gibt, die nach dem Rechtspflegerstudium einen solchen Weg eingeschlagen haben, ob es zu einer Rückforderung der Bezüge gekommen ist, wie das in der "Übergangszeit" mit der Versicherung etc war...
    Ist es auch möglich sich direkt (also ohne erneutes Studium) bei der Gemeinde/Stadt auf eine Stelle zu bewerben, kam es hierbei Rückforderungen?

    Über Antworten jeglicher Art würde ich mich freuen :oops:

    Wenn du aus dem Justizdienst aussteigst, aber anderweitig als Beamtin im öffentlichen Dienst arbeitest (z. B. bei der Stadt), werden keine Bezüge zurück gefordert. Nur, wenn du den öffentlichen Dienst ganz verlässt.

  • Was genau gefällt dir an der Tätigkeit als Rechtspfleger denn nicht, was bei einer Stelle bei der Stadt/Gemeinde (als Sachbearbeiter ohne den § 9 RPflG) besser sein soll?

    § 9 RPflG hat in diesem Zusammenhang immer etwas von Totschlagargument an sich. Wenn man sich hier allerdings anschaut, was manchmal alles mit der Vorschrift begründet oder gerechtfertigt wird, ist das mitunter kaum oder auch gar nicht mehr nachvollziehbar.

    Sehe ich auch so.

  • Zitat

    Wenn du aus dem Justizdienst aussteigst, aber anderweitig als Beamtin im öffentlichen Dienst arbeitest (z. B. bei der Stadt), werden keine Bezüge zurück gefordert. Nur, wenn du den öffentlichen Dienst ganz verlässt.

    Das beruhigt mich schonmal, Dankeschön ;)

    Der Gedanke, sich eventuell bei der Stadt etc. auf "geeignete" Stellen zu bewerben, ist mir schon öfter gekommen.
    Mich würde einfach interesseiren, ob es schon Leute gibt, welche diesen Schritt schon gewagt haben, ob diese dann als Beamter oder als Angestellter eingestellt wurden, oder ob es sinnvoll ist, nochmal ein Studium an einer Hochschule (in diesem Fall für Öffentliche Verwaltung) zu absolvieren.

  • In dieser Konstellation gibt es eigentlich keinen Grund, freiwillig auf den Beamtenstatus zu verzichten.

    Für ein weiteres Studium besteht ebenfalls keine Notwendigkeit, da die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Justizdienst als gleichwertig zur Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst gewertet werden kann bzw. - wie in einem der Threads zu diesem Thema geschrieben wurde - jedenfalls in NRW letztere sogar automatisch mit Bestehen der Rechtspflegerprüfung erworben wird.

  • In dieser Konstellation gibt es eigentlich keinen Grund, freiwillig auf den Beamtenstatus zu verzichten.

    Für ein weiteres Studium besteht ebenfalls keine Notwendigkeit, da die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Justizdienst als gleichwertig zur Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst gewertet werden kann bzw. - wie in einem der Threads zu diesem Thema geschrieben wurde - jedenfalls in NRW letztere sogar automatisch mit Bestehen der Rechtspflegerprüfung erworben wird.

    Das klingt ja sehr viel besser, als ich es mir erhofft hatte.. :)

  • Ich schätze, man kommt evtl. mit Initiativbewerbungen weiter, da es bestimmt nicht oft vorkommt, dass die Stadt/der Kreis ausdrücklich einen Rechtspfleger sucht. Wohl eher allgemein Absolventen mit der Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst.

  • Hallo,

    Über Antworten jeglicher Art würde ich mich freuen

    Nun gut, hier hast Du eine Antwort "jeglicher Art":

    Wer sich nach der wunderbaren Holly Golightly benennt, in die sich mit ihrer Désinvoluture, ihrem Charme, ihrer Nonchalance (herrje, lauter französisch Wörter ...) jeder Mann verliebt, sogar der schwule Truman Capote, der sie für seine herrliche Geschichte erfand, für die ist die Beamtenwelt mit ihrem "Röten wie angezeigt, weglegen nach Sollstellung" beileibe nichts.

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

  • Was genau gefällt dir an der Tätigkeit als Rechtspfleger denn nicht, was bei einer Stelle bei der Stadt/Gemeinde (als Sachbearbeiter ohne den § 9 RPflG) besser sein soll?

    § 9 RPflG hat in diesem Zusammenhang immer etwas von Totschlagargument an sich. Wenn man sich hier allerdings anschaut, was manchmal alles mit der Vorschrift begründet oder gerechtfertigt wird, ist das mitunter kaum oder auch gar nicht mehr nachvollziehbar.

    Hm, ich war jetzt eine Zeit lang in der freien Wirtschaft und die sachliche Unabhängigkeit war eine der wenigen Sachen, die ich wirklich vermisst habe. Auch wenn die Auswirkungen in der Praxis marginal sein mögen (man arbeitet ja auch selbstständig und der Chef schaut einem ja auch nicht die ganze Zeit über die Schulter) ist es für mich doch ein ganz anderes Arbeitsgefühl. Ist sogar einer der wenigen Gründe, mich wieder für eine richterliche Tätigkeit zu interessieren, obwohl ich eigentlich nicht mehr zurück in die Justiz wollte...

    Mir stellt sich trotzdem die Frage: Warum weg von der Rechtspflegertätigkeit auf eine Sachbearbeiterstelle, in der man thematisch nicht so viel anderes macht wie davor?

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Was genau gefällt dir an der Tätigkeit als Rechtspfleger denn nicht, was bei einer Stelle bei der Stadt/Gemeinde (als Sachbearbeiter ohne den § 9 RPflG) besser sein soll?

    § 9 RPflG hat in diesem Zusammenhang immer etwas von Totschlagargument an sich. Wenn man sich hier allerdings anschaut, was manchmal alles mit der Vorschrift begründet oder gerechtfertigt wird, ist das mitunter kaum oder auch gar nicht mehr nachvollziehbar.

    Hm, ich war jetzt eine Zeit lang in der freien Wirtschaft und die sachliche Unabhängigkeit war eine der wenigen Sachen, die ich wirklich vermisst habe. Auch wenn die Auswirkungen in der Praxis marginal sein mögen (man arbeitet ja auch selbstständig und der Chef schaut einem ja auch nicht die ganze Zeit über die Schulter) ist es für mich doch ein ganz anderes Arbeitsgefühl. Ist sogar einer der wenigen Gründe, mich wieder für eine richterliche Tätigkeit zu interessieren, obwohl ich eigentlich nicht mehr zurück in die Justiz wollte...

    Mir stellt sich trotzdem die Frage: Warum weg von der Rechtspflegertätigkeit auf eine Sachbearbeiterstelle, in der man thematisch nicht so viel anderes macht wie davor?

    Wenn man die sachliche Unabhängigkeit nicht als Vorteil, sondern als Belastung empfindet, kann es einen Sinn haben (ob das bei der Themenstarterin der Fall ist, weiß ich natürlich nicht). Wenn man einfach nur hofft, dass es woanders besser ist, findet man aber wohl tatsächlich in der Verwaltung viel Ähnliches vor.

  • Ich befürchte, dass die Unterschiede zwischen der Rechtspflegertätigkeit und der Tätigkeit als Sachbearbeiter in anderen Verwaltungen so marginal sind, dass durch einen Dienststellenwechsel Holly nicht geholfen ist.
    Eine Kollegin hat sich hier während der Flüchtlingskrise an die für Flüchtlingsfragen zuständige Behörde abordnen lassen. Sie hoffte, dort Flüchtlinge betreuen zu dürfen. Tatsächlich durfte sie sich dort um die Rechnungen und Mahnungen (in vielen unsortierten Kisten) der privaten Unterkünfte kümmern.
    Vielleicht wäre ein Neustart in einem gänzlich anderen Bereich günstiger.

  • ich habe hier gelesen, dass man wenn man nicht 5 Jahre im Dienst bleibt Geld zurück zahlen muss.
    Was muss man da zurück zahlen? und wie ist es wenn man zB 3 Jahre dort gearbeitet hat? Hat jemand Erfahrungen?
    Auch las ich, dass man nichts zurück zahlen muss, wenn man für ein studium ausscheidet, ist das richtig?

    Vielen dank im Voraus.

  • Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Es geht auch nicht um ein Studium an sich, sondern ein weiteres Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst. Wenn man weiter studiert und dann noch nicht klar ist, ob danach ein Beschäftigung im öD ansteht, wird die Rückzahlung evtl. zurückgestellt bis zum Abschluss.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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