Bestimmt haben wir Ähnliches schon mal erörtert aber leider konnte ich nichts zu folgendem Problem (wieder)finden:
Es fand eine WEG-Begründung und Verkauf von Wohnungen statt. Allerdings wurde zwischendurch eine Teilfläche als Straßenfläche an die Gemeinde aufgelassen. Der zeitliche Ablauf war wie folgt:
- Bildung von WEG an den Flurstücken 1/1 und 1/2.
- Verkauf von Wohnungen aus der neu gebildeten WEG und Erklärung der Auflassung.
- Vollzug der Teilungserklärung im GB.
- Veräußerung von Flurstück 1/2 durch die teilenden Eigentümer und Aufhebung des WE insoweit. Flurstück 1/2 ist eine Straßenfläche, so dass nur Gemeinschaftseigentum aber keines der Sondereigentumsrechte betroffen war.
- Vollzug der Veräußerung zu Nr. 4 durch Abschreibung von 1/2.
- Notar reicht nun Kaufvertrag nebst Auflassung zu Nr. 2 zum Vollzug ein und erklärt dazu in Eigenurkunde, dass das Flurstück 1/2 inzwischen abgeschrieben wurde und nicht mehr zum WE gehört. Umgeschrieben werden soll also nur das verbliebene WE an 1/1.
Ich bin nun unsicher, ob die alte Auflassung nun in der Art vollzogen werden kann, dass ich nur das verbliebene WE an 1/1 umschreibe oder ob die Auflassung neu erklärt werden muss.
Ich bin für jede Meinungsäußerung dazu dankbar!