Mich treibt folgender Fall um:
In einem notariellen Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben ein. Der überlebende Ehegatte soll Testamentsvollstrecker zur Erfüllung eines Vermächtnisses werden.
Der gesamte werthaltige Nachlass (Grundbesitz) wird als Vermächtnis für den überlebenden Ehegatten ausgesetzt. Offensichtlich problematische Wertpapiere sollen das Erbe darstellen.
Der Ehegatte schlägt aus, ebenso die Kinder! Ein Erbe steht derzeit noch nicht fest. Nun will der überlebende Ehegatte als TV den Grundbesitz auf Grund des Vermächtnisses an sich übertragen. Er will unter Vorlage des TV-Zeugnisses nebst not. Übertragungsurkunde die Grundbuchberichtigung beantragen.
Irgendwie kommt uns allen diese Konstruktion merkwürdig vor.
Brauche ich für die Grundbuchberichtigung einen Erbschein? Reicht es, dass der TV auftritt und an sich selbst überträgt im Wege der Vermächtniserfüllung? Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber irgendwie gefällt mir das nicht!