Guten Morgen,
wieder mal eine Vollmachtsproblematik.
"Wir bevollmächtigen Herrn ... den in dem dieser Vollmacht anliegenden Entwurf des Kaufvertrages näher bezeichneten Grundbesitz nach Maßgabe der Entwurfsbestimmungen für uns zu erwerben, die Auflassung zu erklären und alle Bewilligungen abzugeben, die zur Durchführung des Erwerbs erforderlich werden.
Die Vollmacht ist ihrem Zweck entsprechend im Zweifel weit auszulegen."
Der Vollmacht ist ein 20seitiger Vertragsentwurf beigefügt.
M.E. liegt wegen des oben unterstrichenen Passus eine Beschränkung der Vollmacht vor. Muss das GBA nun prüfen, ob der Entwurf des Kaufvertrages inhaltlich mit der zur Eigentumsumschreibung eingereichten Ausfertigung des Kaufvertrages übereinstimmt?