Grundbuchberichtigungsantrag der Gläubigerin Abt. III?

  • Hallo zusammen,

    aufgrund Erbfall ist das Grundbuch zu berichtigen. Die Erbin reagiert nicht auf die gerichtliche Aufforderung. Nun ruft die Bank an, die diverse Rechte in Abt. III hat und sagt, den Antrag auf Grundbuchberichtigung könnte sie auch stellen, sie haben den Erbschein, die Sterbeurkunde in den Händen. Bei einem anderen AG hat das auch schon geklappt. Mir ist das so nicht bekannt. Geht das?

    Die Bank hat deshalb Interesse an der Berichtigung Abt. I, weil sie in die Zwangsversteigerung wollen.

  • Halo Monchchichi,
    das geht schon, wenn es die Bank beantragen sollte. Dann kostet das die Bank auch die Grundbuchgebühren (=Antragssteller - Schuldner). Die Bank braucht es selbst aber gar nicht, die kann auch ohne (vorherige) Grundbuchberichtigung bezüglich des/der Erben loslegen (bitte § 17 ZVG Kommentierung lesen).
    Für den Erben wäre es innerhalb gewisser Fristen ab Erbfall auch noch kostenlos...
    Da kann man sich schon wieder streiten, ob die Bank ein Antragsrecht hat (weil die es nicht nötig hat; siehe oben)

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