KFA Zuständigkeit!?

  • Hi Zusammen, ich habe eine etwas speziellere Frage, welche sowohl die Rpfl´s am Arbeitsgericht als auch am Landgericht vllt beantworten können.

    folgender SV.:
    Klägerin verklagt 4 Beklagte (alle Parteien anwaltlich vertreten) zunächst fälschlicherweise vor dem Landgericht. Hinsichtlich dem Beklagten zu 2.) wird bereits vor dem Landgericht die Klage zurückgenommen.
    Es ergeht bei dem Landgericht ein Beschluss durch den Richter, wonach die Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.) zu tragen hat. Der Bekl.vertr. zu 2.) stellt sodann einen KFA und übersendet diesen an das LG. Es wird nicht über den Antrag entschieden. Das Verfahren wird aufgrund sachlicher Unzuständigkeit an das hiesige Arbeitsgericht abgegeben.
    Nun liegt der KFA vor mir und ich bin mir nicht richtig sicher, ob ich nun über den Antrag zu entscheiden habe oder der/die Kollege/in) vom Landgericht. Der Beklagte zu 2.) ist bei uns komplett gar nicht mehr im Verfahren aufgetaucht, dass heißt er ist hier auch gar nicht im Rubrum zu finden.

    Über eine Antwort bzw. Tipps oder Meinungen würden ich mich sehr freuen!

    Danke!

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