Hallo zusammen,
hätte Eure Einschätzung gerne zu folgendem Fall:
In Abt. I stehen 4 Eigentümer mit je 1/4 Anteil. Nun erwirbt Eigentümer A (=Abt. I/1) den 1/4-Anteil vom Miteigentümer B (Abt. I/2), so dass A letztlich 2/4 (=1/2) Anteile hält.
Ich wollte eigentlich die vorgetragenen Eigentümer A und B röten und einen neuen Vortrag für A unter I/5 machen mit 1/2 Anteil (mit Zusatz "Anstelle von Abt. I/1,2) .
In Abt. II ist jedoch ein Leibgeding eingetragen am Anteil Abt. I/1 (= 1/4 - Anteil des A).
Muss ich hier irgendwas beachten? Habe ich ein Problem wegen der Belastung?
Bin am überlegen, ob ich A einfach zweimal vortrage, also den Eintrag Abt. I/1 (1/4 Anteil) bestehen lasse und einen weiteren Vortrag neu unter Abt. I/5 (1/4 Anteil) mache.
Gem. Schöner/Stöber, Rn. 256 kann der Anteil eines Bruchteilsmiteigentümers aber stets nur mit einem einheitlichen Bruchteil bezeichnet werden; ein von einem Bruchteilsberechtigten dazu erworbener Anteil verliert durch Verschmelzung mit seinem bisherigen Anteil seine rechtliche Selbstständigkeit.
Wenn das so ist, habe ich aber doch ein Problem mit dem Leibgeding, oder?