Kürzung der Pfändungsfreibeträge bei Gewährung von Naturalunterhalt

  • Ich liege gerade für einen Mandanten / Insolvenzschuldner mit einem Insolvenzverwalter quer.

    Mein Mandant wurde durch diesen aufgefordert, Einkommensbelege seiner Ehefrau, mit der er auch zusammen lebt, vorzulegen.

    Auf meine Anfrage, warum diese Auskunft gewünscht wird, teilte der Insolvenzverwalter mit, dass er veranlassen will, dass die Pfändungsbeiträge, welche der Schuldner für die in dem gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder beanspruchen kann, gekürzt werden. Immerhin würde die Kindesmutter / Ehefrau den Kindern schließlich auch Naturalunterhalt leisten. Die Pfändungsfreibeträge wären deshalb im Verhältnis der beiden Einkommen der Eltern entsprechend zu verringern.

    Ich habe darauf hingewiesen, dass in den von mir auch konkret zitierten BGH-Entscheidungen immer davon ausgegangen wird, dass eine derartige Kürzung bei Naturalunterhalt nicht vorzunehmen ist. Eine Bevorzugung von Kindern, welche in einer intakten Beziehung ihrer Eltern leben, wird damit hingenommen. Auch wenn es hierzu keine ausdrücklichen Entscheidungen gibt, meine ich, dass der Bundesgerichtshof zumindest in Randnotizen auf eine derartige Handhabung hingewiesen hat.

    Der Insolvenzverwalter stellt sich stur und ist im Übrigen mir gegenüber auch recht ausfällig geworden.

    Bevor ich hier weiter streite, gibt es irgendeinen Aspekt, den ich vielleicht übersehen habe und der zugunsten der Meinung des Insolvenzverwalters spricht.

    p.s. Über das Einkommen der Ehefrau muss auch nicht aus anderen Gründen Auskunft erteilt werden. Der Insolvenzschuldner hat immer anerkannt, dass er für diese aufgrund ihres eigenen Einkommens keinen Pfändungsfreibetrag in Anspruch nehmen kann.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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