Ich habe einen Fall vorliegen, in welchem der Schuldner seinen Pfändungsfreibetrag an den Steuerbetrag angepasst haben möchte. Es liegt kein Vollstreckungsverfahren bei dem Vollstreckungsgericht vor, sondern eine freiwillige Abtretung an den Rentenversicherer. Soweit ich bisher herausgefunden habe, ist das Vollstreckungsgericht für diesen Antrag nicht zuständig. Der Beschluss für die Zurückweisung ist bereits vorbereitet. Was mir aber noch erhebliche Probleme bereitet, ist die Frage des Rechtsmittels. Da ich einen Gläubiger nicht anhöre, treffe ich ja keine Entscheidung und somit ist nur die Erinnerung gegeben. Ich müsste dann im Falle eines Falles die Sache dem Richter im Hause vorlegen. Lieber wäre mir natürlich eine Entscheidung des Landgerichts dazu. Kennt Jemand eventuell Ausnahmeregelungen dafür oder hatte selbst schon ein derartiges Verfahren zu bearbeiten ?
Rechtsmittel gegen Ablehnung Antrag außerhalb der ZV
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müllerin -
6. Juni 2017 um 15:06
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Warum ist dir das LG lieber als "dein" Richter? Das ist mir sowas von egal!
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Die Zurückweisung eines Antrags dürfte doch für den Antragsteller stets eine Entscheidung sein. Daher wäre die Beschwerde doch statthaft?
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sehe ich auch so, aufgrund Zurückweisung ist sofortige Beschwerde zulässig. Es ist doch keine Vollstreckungsmaßnahme.
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So sehe ich das auch mit der Zurückweisung und der Beschwerde. Vielleicht legt der Antragsteller auch keine Beschwerde ein. Mich würde das Ergebnis dazu schon interessieren, weil so eine Sache ja nicht so oft vorkommt. Deshalb wäre mir auch eine Entscheidung des Landgerichts recht.
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[h=1]BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 51/03[/h]
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Herzlichen Dank für die Hilfe an Alle.
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