Auszahlung an NL- Pfleger/ Werthinterlegung

  • Hallo,

    ich habe ein Sparbuch in der Hinterlegung. Nunmehr möchte ein Nachlasspfleger (wurde vom NL-Gericht nur für die Anhörung zu einer Betreuervergütung bestellt) einen Betrag in Höhe von 100,00 € ausgezahlt haben. Die Nachlasspflegerin hat für ihre Tätigkeit vom Nachlassgericht eine Vergütung in Höhe von 100,00 € erhalten.
    Das Sparbuch wurde für die unbekannten Erben hinterlegt. Kann ich die Werthinterlegung auflösen?
    Muss das Nachlassgericht ein Ersuchen nach § 15 HinterlO machen, wonach das Sparbuch der Nachlasspflegerin auszuhändigen ist?

  • Die Werthinterlegung kann nicht ohne weiteres aufgelöst werden. Hinterlegt wurde das Sparbuch, also muss es auch hinterlegt bleiben.

    Da das Sparbuch für die unbekannten Erben hinterlegt wurde und der Nachlasspfleger die unbekannten Erben vertritt, kann es ohne weiteres an ihn herausgegeben werden, sofern er noch im Amt ist.
    Ein Ersuchen ist dafür nicht nötig.

  • Ich denke, dass die Herausnahme aus der Hinterlegung nicht durch den Aufgabenkreis gedeckt ist (nur für die Anhörung zu einer Betreuervergütung).

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