Eine GmbH wird auf den Alleingesellschafter verschmolzen (§ 120 UmwG).
Der Alleingesellschafter ist in Spanien wohnhaft.
In Lutter, UmwG, 4. Auflage, § 120 Rn. 26 heißt es:
"Ausgehend davon ist daher auch die Verschmelzung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit einem im Ausland ansässigen Alleingesellschafter zulässig, wenn dies beide beteiligten Rechtsordnungen zulassen."
Hattet ihr schon einmal einen solchen Fall und falls ja, lässt die spanische Rechtsordnung diese Verschmelzung zu? Wie kann ich rausfinden, ob eine entsprechende Zulassung in anderen Ländern vorhanden ist?
Noch eine weitere Frage:
Die Firma des übertragenden Rechtsträgers wird nicht fortgeführt.
Tragt ihr dann auch bei der GmbH im Hinblick auf die Verschmelzung ein, dass die Gesellschaft erloschen ist?