Auch wenn die Änderung des § 40 GmbHG noch nicht in Kraft ist, führt sie schon zu Problemen.
Wir bereiten eine neue Gesellschafterliste vor, die wohl erst nach Inkrafttreten eingereicht werden wird.
Gesellschafter A 25.000 Anteile à 1 €
Gesellschafter B 1.000 Anteile à 1 €
Gesellschafter C 1.000 Anteile à 1 €
Also entspricht 1 Anteil 0,003703...... % des Stammkapitals.
Gesellschafter A hat einen Anteil von 92,575 %
die anderen jeweils 3,703 %
Macht in der Summe 99,981 %.
Was nun? Wo wird gerundet? Wie detailliert sind die Angaben zu machen?
Das Gesetz verlangt nicht zwingend, dass am Ende auch 100 % bei einer Addition der Einzelangaben herauskommt, aber ein Ergebnis unter 100% wird ja auch wohl nicht richtig sein können?