Kopiekosten Anwaltswechsel

  • In der I. Instanz wurde die Partei von RA X vertreten und hat verloren.
    Dann beauftragte sie RA Y, der legte Berufung ein, beantragte Akteneinsicht und kopierte die ganze Akte.
    Bekommt er dafür die Gebühr für die Akteneinsicht und die Kopiekosten nach VV RVG 7000 Nr. 1a?
    Er gibt an, dass er in der Kürze der Zeit (AE nur 3 Tage) die ganze Akte samt Anlage kopieren musste um seine Berufungsbegründung zu schreiben.
    Bekommt er überhaupt etwas weil eigentlich bei einem Anwaltswechsel keine Mehrgebühren entstehen dürfen und er sich die Akte auch bei dem früheren Prozessbevollmächtigten hätte anfordern können?

  • Zivilrecht? Wechsel zwischen den Instanzen ist m.E. möglich und erstattungsfähig. Es ist ja auch bei Wechsel zwischen vorgerichtlich und gerichtlich nicht anzurechnen, das hat der Gegner ebenfalls hinzunehmen. Und es gibt Kollegen, die auch ohne Anwaltswechsel grds die Akte vor der Berufung anfordern, begründet mit allgemeiner Sorgfaltspflicht.

    Was soll die Gebühr für Akteneinsicht sein? Die 12 EUR Pauschale? Die ist dann auch erstattungsfähig.

    Ganze Akte ist halt immer tricky. Wir berufen uns inzwischen in allen Rechtsgebieten auf die KG-Rechtsprechung mit pauschalem 20%-Abzug. Das klappt meistens und spart Nerven. Nur irgendein auswärtiges Sozialgericht hat letztens mal auf 50% Abzug entschieden.

    Vielleicht hilft Dir dieser Thread bei der Entscheidungsfindung.

  • Ev kommt es auch darauf an, von wem er was will. Von der unterlegenen Gegenseite oder von seinem Mandanten?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Zitat

    Wir berufen uns inzwischen in allen Rechtsgebieten auf die KG-Rechtsprechung mit pauschalem 20%-Abzug. Das klappt meistens und spart Nerven. Nur irgendein auswärtiges Sozialgericht hat letztens mal auf 50% Abzug entschieden.

    @ AB:
    Hast Du mal das Az. des KG Berlin? Ich habe leider nur die 50%-Entscheidung des LSG Bayern.

  • Ja es ist eine Zivilrechtsakte und er hat den Kläger vertreten und in II. Instanz auch gewonnen.
    Er will die 12 € Akteneinsichtspauschale vom Beklagten und die Kopiekosten und schreibt eben leider, dass er aus Zeitgründen die ganze Akte kopiert hat...
    Er hätte sich also die Unterlagen nicht vom früheren KV besorgen müssen?

  • Ich würde mich hier aber mit Händen und Füßen für den Mandanten wehren, wenn hier so was auf dem Tisch liegen würde.

    Was kann der Mandant dafür, daß der Gegner den Anwalt wechselt und nicht in der Lage ist, diesem frühzeitig Unterlagen, die er ja - so sollte es jedenfalls sein - im Laufe der ersten Instanz von seinem ersten RA erhalten hat, an die Hand zu geben.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Darum geht es doch nicht. Der Mandant kann auch nichts dafür, wenn ein falscher KFB ergangen ist, und muss trotzdem die Beschwerdekosten tragen. Die einzig wichtige Frage ist, ob die Kosten zu den erstattungsfähigen Kosten des Instanzanwalts gehören.

    Ich halte die Akteneinsicht hier wegen des Anwaltswechsels für notwendig und damit auch die Kopiekosten für grds erstattungsfähig. Es gehört auch nicht zur Kostengeringhaltung, dass man über die Instanzen denselben Anwalt beauftragen muss.

  • Zitat

    Darum geht es doch nicht. Der Mandant kann auch nichts dafür, wenn ein falscher KFB ergangen ist, und muss trotzdem die Beschwerdekosten tragen. Die einzig wichtige Frage ist, ob die Kosten zu den erstattungsfähigen Kosten des Instanzanwalts gehören.

    Wobei das eine gesetzlich geregelt ist und das andere nicht. Und ich sehe hier keine erstattungsfähigen Kosten. Wie gesagt, der Mandant hätte dem RA die Unterlagen doch zur Verfügung stellen können und kann er das nicht, muß er dafür auch zahlen, warum sollte das der Gegner tun und was hat das mit Kostengeringhaltung zu tun?

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • @ audideus + AB: :dankescho

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