Hallo.
Es sind 400,- Euro Zeugenvorschuss eingezahlt worden.
Partei, die den Zeugenvorschuss eingezahlt hat verliert das Verfahren.
Verbraucht wurde nichts von dem Zeugenvorschuss, denn der Zeuge hat keinen Antrag eingereicht.
Bekommt der Einzahler jetzt auf Antrag den vollen Zeugenvorschuss zurück erstattet, obwohl das Verfahren aus seiner Sicht verloren wurde oder bekommt er gar nichts zurück, eben weil er das Verfahren verloren hat?
Vielen Dank fürs Mitdenken!