Zwangsvollstreckung Niederlande

  • Wir haben einen Schuldner aus den Niederlanden, der hier als Schweinemäster tätig ist. Nunmehr haben wir eine Forderung, allerdings ist sein Konto (Kontoverbindung ist bekannt) in den Niederlanden. Nun stehe ich etwas auf dem Schlauch und werde aus den diversen Verordnungen nicht schlau.

    Kann ich einen einfachen Antrag auf Pfüb beim hier zuständigen Vollstreckungsgericht stellen und was ist dabei zu beachten?

    Seid bitte so nett und schickt mir keine Links, die sind so theoretisch, daß man damit in der Praxis überhaupt nichts anfangen kann, da Ihr ja für solche Sachen zuständig seid.

    Danke.

  • in Auslandssachen achte ich, bevor ich etwas einleite, auf das Verhältnis der Gesamtforderung zu den Übersetzungskosten der Maßnahme. Allein daran scheitert es meistens.

  • Wenn er hier als Schweinemäster tätig ist, könnte man da nicht einen inländischen Gerichtsvollzieher beauftragen, im Betrieb zu pfänden?


    Das ist auch eine Möglichkeit, allerdings kann es sein, daß dann Vermögenswerte verschoben werden. Ein Konto ist leichter zu pfänden. Ich habe den Schuldner angeschrieben und dies angekündigt und auch auf die Kosten verwiesen. Mal sehen, was passiert.

    Aber danke für den Tip.

    MfG

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