Hallo, ich wollte mal nachhören, wie diese Problematik bei anderen Gerichten gehandhabt wird:
Fall: Aus der Forderungsaufstellung geht immer mal wieder eine 'Einigungsgebühr' hervor. Hier lasse ich mir die entsprechende Vereinbarung vorlegen, ForumStar hat dafür ja auch einen Textbaustein (was nicht heißen muss, dass es richtig ist).
Frage 1: Verlangt ihr diesen Nachweis auch?
In letzter Zeit sehe ich immer wieder, dass Anwälte den § 31 b RVG nicht beachten und einen zu hohen Gegenstandswert ansetzen.
Frage 2: Beanstandet ihr sowas?
Ich habe nun ein bitterböses Schreiben von einer Anwältin, wonach mir die Prüfung der Rechtsanwaltsgebühren überhaupt nicht zusteht und ich nur prüfen darf, ob das Formular für den PfüB korrekt ausgefüllt ist Ich habe hierzu leider noch keine passende Rechtsprechung gefunden:(
Besten Dank für eure Einschätzungen!