Betreuer verstorben, Schlussrechnung durch Ersatzbetreuer?

  • Moin, haben folgenden Fall: Betreuerin stirbt, es gibt einen Ersatzbetreuer. Der bisherige Betreuer kann entsprechend keine Schlussrechnung erstellen, ist dies jetzt die Aufgabe des Ersatzbetreuers?


    Wie wird dies bei euch gehandhabt, falls dies passiert? Gern auch per PN, wenn es ne Praxislösung ist.


    Gruß
    und Danke im Voraus

    PS: Entlastungserklärung hier nicht möglich, da Betreuter zur freien Willensbildung nicht in der Lage. Betreuter ist vermögend.

  • Die Pflicht des Ersatzbetreuers anstelle des verstorbenen Hauptbetreuers wurde im folgenden Beitrag (aus meiner Sicht zu recht) verneint: Rpfleger 2012, 593-594

    Falls das bei uns vorkommt, erstellt der neue Hauptbetreuer ein Vermögensverzeichnis und ab da die jährlichen Rechnungslegungen (sofern nicht Vereinsbetreuer).

  • Ich schließe mich mal mit ähnlichem Fall an:

    Betreuer verstorben. Der Betreuer hatte kurz bevor er verstarb noch eine Rechnungslegung für 2013 bis 2017 erstellt, nur leider ohne Belege. Es waren nur Kontoauszüge (diese auch nicht vollständig) beigefügt.
    Jetzt kann ich natürlich schlecht eine Zwischenverfügung erstellen.

    Es war neben dem Betreuer ein Verhinderungsbetreuer bestellt. Diesen kann ich doch jetzt ebenfalls nicht auffordern, die fehlenden Unterlagen einzureichen :/
    Der damalige Verhinderungsbetreuer ist nach Tod des Betreuers nunmehr Betreuer geworden.

    Ich würde den Betreuer nun anschreiben, dass er bei Auffälligkeiten in der Vermögensverfügung durch den Vorgänger entsprechend Mitteilung geben soll und dann ein neues Vermögensverzeichnis zum Stichtag anfordern.
    :gruebel:

  • Guten Tag, ich bin als rechtliche Betreuerin durch den plötzlichen Tod meines Kollegen und Ersatzbetreuers leider genau in die beschriebene Situation geraten.
    Kennt jemand eventuell noch andere Urteile, Entscheidungen, Literatur zu der Thematik?
    Das würde mir sehr weiterhelfen. Vielen Dank.

  • Danke :-). Es ist auf jeden Fall auch ein hilfreicher Link für die Erben meines verstorbenen Freundes/Kollegen.

  • Aus der verlinkten Entscheidung lässt sich deutlich entnehmen, dass die Erben zur Rechnungslegung verpflichtet sind. Durchsetzbar ist dies nicht mit Zwangsgeld durch das Betreuungsgericht, sondern als zivilrechtlicher Anspruch über das Prozessgericht durch den neuen Betreuer ggü. den Erben.
    Das Betreuungsgericht kann also wohl dann eher den neuen Betreuer anhalten so vorzugehen.

  • Aus der verlinkten Entscheidung lässt sich deutlich entnehmen, dass die Erben zur Rechnungslegung verpflichtet sind. Durchsetzbar ist dies nicht mit Zwangsgeld durch das Betreuungsgericht, sondern als zivilrechtlicher Anspruch über das Prozessgericht durch den neuen Betreuer ggü. den Erben.
    Das Betreuungsgericht kann also wohl dann eher den neuen Betreuer anhalten so vorzugehen.

    Im Gegenteil: Aus der BGH-Entscheidung lässt sich deutlich entnehmen, dass der Erbe des Betreuers nicht zur Schlussrechnung verpflichtet ist (Rn. 10). Was anschließend in Rn. 11 ausgeführt wurde, betrifft lediglich die materielle Rechnungslegungspflicht.

  • Aus der verlinkten Entscheidung lässt sich deutlich entnehmen, dass die Erben zur Rechnungslegung verpflichtet sind. Durchsetzbar ist dies nicht mit Zwangsgeld durch das Betreuungsgericht, sondern als zivilrechtlicher Anspruch über das Prozessgericht durch den neuen Betreuer ggü. den Erben.
    Das Betreuungsgericht kann also wohl dann eher den neuen Betreuer anhalten so vorzugehen.

    Hallo Queen

    hier mal ein Auszug aus dem verlinkten Urteil:

    [FONT=&amp][11)[/FONT][FONT=&amp] Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts trifft den Erben daher auch nicht die Verpflichtung, gemäß §§ [/FONT]1908 i[FONT=&amp] Abs. 1 Satz 1, [/FONT]1892[FONT=&amp] Abs. 1 BGB eine Schlussrechnung beim Betreuungsgericht einzureichen. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht des Betreuungsgerichts über die Amtsführung des Betreuers und bildet eine über die Dauer des Amts des Betreuers hinausgehende Aufsichtsbefugnis des Betreuungsgerichts, die Erfüllung der Pflicht zur Rechnungslegung nach §§ [/FONT]1908 i[FONT=&amp] Abs. 1 Satz 1, [/FONT]1890[FONT=&amp] Abs. 1 BGB, gegebenenfalls auch zwangsweise, durchzusetzen (vgl. Staudinger/Veit BGB [2014] § 1892 Rn. 1 f.). Bei der Pflicht zur Einreichung einer Schlussrechnung nach §§ [/FONT]1908[FONT=&amp] Abs. 1 Satz 1, [/FONT]1892[FONT=&amp] Abs. 1 BGB handelt es sich daher nicht um eine Verbindlichkeit, die sich aus der Amtsführung des verstorbenen Betreuers ergibt und die gemäß § [/FONT]1922[FONT=&amp]BGB auf den Erben übergehen könnte, sondern um eine mit dem Betreueramt verbundene Pflicht, die nicht auf den Erben übergeht.
    [/FONT]
    [FONT=&amp]
    Wie entnehmen hieraus die Verpflichtung der Erben zur Rechnungslegung? [/FONT]:gruebel:

  • Wie Queen in #8 m.E. zutreffend ausgeführt hat, kann das Betreuungsgericht nicht die Einreichung einer Schlussrechnung durch die Erben verlangen (und dieses daher auch nicht mit Zwangsgeld durchsetzen).
    Der Betroffene selbst hat jedoch einen Anspruch gegen die Erben, wie aus der der verlinkten Entscheidung des BGH hervorgeht (Rn. 11).
    Der unter #10 zitierte Auszug ist anders als angegeben jedoch Rn. 10.

    Ein neuer Betreuer (mit entsprechendem AK) könnte daher namens des Betroffenen die Schlussrechnung (notfalls zivilgerichtlich) anfordern.
    M.E. dürfte es regelmäßig erforderlich sein, dass der neue Betreuer dies tut um etw. Ansprüche gegen den Nachlass zu prüfen.

  • Guten Morgen! Also die Rechtspfleger sehen es hier auch so, dass weder Ersatzbetreuer noch Nachfolgebetreuer eine Rechnungslegungspflicht- oder Berichtspflicht haben in bezug auf die Tätigkeiten des verstorbenen Betreuers.
    Ich würde jetzt einfach in jedem Fall so vorgehen, dass ich mir die Kontobewegungen des letzten Jahres ansehen, und wenn ich da nix Auffälliges finde, würde ich die Erben auch nicht weiter behelligen. Die haben es schwer genug in dieser Situation :( ... Vielen Dank für Eure Antworten!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!