Irgendwie stelle ich mich gerade ziemlich blöd an und brauche mal eure Hilfe:
In einem Betreuungsverfahren (AK: sämtliche Angelegenheiten) habe ich einen Antrag auf Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung zum Verkauf einer Gewerbefläche (Wert: 1.500.000 €) zurückgewiesen. Zunächst hat der Betreuer Beschwerde eingelegt, diese jedoch dann wieder zurückgenommen. Der von ihm beauftragte Rechtsanwalt hätte gerne einen Wert für das Beschwerdeverfahren.
Die knappe Kommentierung zu § 40 FamGKG im Hartmann hilft mir irgendwie nicht weiter.
Könnt ihr mir auf die Sprünge helfen?