Der Schuldner will einen Barbetrag zur Abwendung der Zwangsvollstreckung - in erster Linie Aufhebung des jetzt laufenden Versteigerungstermins - stellen. Will auf einen KFB zahlen, der in einem WEG-Verfahren ergangen ist und auf Grund dessen ich in der Vergangenheit auch eine ZwaSiHyp eingetragen hat. Ob daraus die Versteigerung betrieben wird, keine Ahnung. Termin läuft ja, komme nicht an die Akten.
Hat er einen Hinterlegungsgrund? Was muss ich tun?
G'Stelle nimmt grad den Antrag auf, über den ich aber doch bestimmt schnellstmöglich entscheiden muss.... oder?
Ich bin Notvertreter in HL-Sachen und hab keine Ahnung....
Danke.