Veröffentlichung von Entscheidungen ab 01.09.2017 mit ECLI

  • Zum 01.09.2017 wird bundesweit für alle Gerichte der Europäische Urteilsidentifikator (European Case Law Identifier – ECLI) eingeführt.

    Dieser soll europaweit veröffentlichte Gerichtsentscheidungen eindeutig und systematisch benennen.

    Der ECLI wird dabei wie folgt aufgebaut:

    ECLI:DE:Gerkürzel:xxxx:yyyy:Aktenz:jj:00

    Gerkürzel:= Kürzel des Gerichtstyps (AG, LG, OLG usw.) und des Namens des Gerichts in Großbuchstaben ohne Umlaute, z.B. LGH für Landgericht Hannover

    xxxx = Jahr der Entscheidung, z.B. 2016

    yyyy = Tag u. Monat der Verkündung bzw. der Entscheidung, z.B. 0304

    Aktenz u. jj = Aktenzeichen der Entscheidung ohne Leerzeichen und Sonderzeichen; treffen Zahlen oder Buchstaben untereinander zusammen, erfolgt Trennung durch einen Punkt, z.B. 17IN123.16 für 17 IN 123/16

    00 = Kollisionsnummer, die immer mit 00 beginnt und ggf. dann hochgezählt wird, wenn das Gericht am selben Tag unter dem selben Aktenzeichen mehrere Entscheidungen verkündet hat.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Der BGH gibt den schon seit einer Weile mit an. Ist irgendjemand der Meinung, dass der ECLI leichter zu lesen ist als die normale Bezeichnung "OLG München, Beschluss vom ... - 5 W ..." ?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Und Übrigens: Zwischen Datum und Aktenzeichen, nämlich als erstes Zeichen des Aktenzeichens, kommt da teils noch ein Buchstabe rein, z.B. B für Beschluss oder U für Urteil beim BGH.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • ok, ich nehme Juris oder die Seite vom BGH selbst oder EuGH oder BAG oder ...

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Wieder so ein Beispiel, bei dem bewährte und eingefahrene Sachen durch ausländisch klingenden Neumurks mit Kiefer-Verrenkungsgefahr ersetzt werden sollen. :teufel:
    Zum Glück ist man nicht gezwungen, sein eigenes System aufzugeben. Etwas wirklich Sinnhaftes kann ich der Änderung nicht entnehmen... :gruebel:
    Im Gegenteil, man hat wohl noch ein Buchstabe vergessen: ECLIG.

  • Ist irgendjemand der Meinung, dass der ECLI leichter zu lesen ist als die normale Bezeichnung "OLG München, Beschluss vom ... - 5 W ..." ?

    Beispiel gefällig?:

    "BGH, Beschl. v. 02.08.2017 - IX ZR 290/16"
    vs.
    "ECLI:DE:BGH:2017:020817BIXZR290.16.0"

    Es ist aus meiner Sicht keinesfalls leichter zu lesen, sondern es schmerzt regelrecht in den Augen. Eclig (13!)! Wird das ein Spaß beim Abtippen resp. Diktieren dieser Buchstaben-Zahlen-Kolonnen!

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

    Einmal editiert, zuletzt von Silberkotelett (1. September 2017 um 11:50) aus folgendem Grund: Das System macht aus :D automatisch ein lachendes Smiley. Ha, ha!

  • Mir ist die Bezeichnung ja noch irgendwie zu kurz. Hätte man da nicht noch irgendeinen Code mit 3 Sonderzeichen einbauen können;)? Hat denn einer schon die EGLI-App;)?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Mir ist die Bezeichnung ja noch irgendwie zu kurz. Hätte man da nicht noch irgendeinen Code mit 3 Sonderzeichen einbauen können;)? Hat denn einer schon die EGLI-App;)?

    Ich finde auch: Die juristische IBAN muss schon noch bisserl länger sein. :D

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