Hinterlegt wurden für A, B und C 1000 € wegen Gläubigerungewissheit (Die drei waren sich nicht einig, wem der Betrag in welcher Höhe zusteht). A hat den Herausgabeanspruch von B in Höhe von 300 € gepfändet und beantragt jetzt die Herausgabe. Reicht es, wenn C der Herausgabe an A in Höhe von 300 € zustimmt?
Edit: Hinterlegt wurde durch die K-Abteilung der Erlösüberschuss für die ehemaligen Eigentümer.