Mir liegt eine Zustellung ins Ausland (Niederlande) vor, einschreiben gegen Rückschein geht. In der -hier-Anklageschrift fehlt die Postleitzahl. Wer muss diese ermitteln? Laut Google verfügt der Ort über mehrere Postleitzahlen, ich konnte die richtige Postleitzahl so nicht herausfinden. Muss nicht die StA mir die mitteilen und notfalls ermitteln?
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