Die folgende Konstellation hatte ich bislang noch nie, und erbitte deswegen eure Hilfe:
Mit Beschluss vom 16.09.2016 wurde die Betreuung angeordnet, es wurde ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt. Aufgabenkreis ist lediglich die "Vertretung der Betroffenen bei der Löschung des ihr zustehenden Wohnrechts im Grundbuch von...". Für weitere Aufgabenkreise war die Betreuung zunächst aufgrund vorhandener privatschriftlicher Vollmacht für einen Angehörigen nicht notwendig. Aufgrund von Differenzen in der Familie hat der bevollmächtigte Angehörige nunmehr die Vollmacht "niedergelegt", will und wird sie also nicht mehr ausüben. Daraufhin wurde mit Beschluss vom 08.06.2017 ein Vereinsbetreuer bestellt mit den üblichen Aufgabenkreisen "Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge etc.". Ausdrücklich ausgenommen wurde der Aufgabenkreis "Löschung des Wohnrechts", hierfür bleibt weiterhin der ehrenamtliche Betreuer bestellt.
Nun rechnet der Vereinsbetreuer erstmalig ab und möchte Vergütung für das 1. Betreuungsquartal. Ich bin der Meinung, wir befanden uns bei Bestellung des Vereinsbetreuers bereits im 3. Betreuungsquartal, sodass er eine geringere Vergütung erhalten müsste. Der Vereinsbetreuer meint, es habe ja bis zu seiner Bestellung nur eine Betreuung für einen einzelnen Aufgabenkreis bestanden, die "richtige" Betreuung sei ja erst mit seiner Bestellung angeordnet worden, deswegen meint er, er dürfe das 1. Betreuungsquartal abrechnen.
Ich wäre für eure Meinung dankbar!