Neuzustellung des Vollstreckungsbescheides

  • Hallo,

    der Mahnbescheid wurde an die richtige Antragsgegnerin (Person A) zugestellt. Anschließend ist diese unbekannt verzogen.
    Nach einigen Monaten haben wir über eine Auskunftei eine neue Anschrift erhalten.
    Dort wurde auch der Vollstreckungsbescheid zugestellt.

    Nun meldet sich eine Person B, die unter der neuen Anschrift den Vollstreckungsbescheid erhalten. Nachweislich (anderes Geburtsdatum aber gleicher Vor- und Nachname) ist Person B nicht die Antragsgegner (Person A).

    Bei Person B wurde der Vollstreckungsbescheid ja zugestellt und wir bekommen die Tage eine vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides.

    Wie kommen wir nun einen Schritt zurück und können den Vollstreckungsbescheid an die richtige Antragsgegnerin (Person A) zustellen lassen?

    Gruß Winni

  • Der VB ist nicht korrekt zugestellt- dies erfolgt durch das Mahngericht. Ich würde daher davon ausgehen, dass diesem die fehlerhafte Zustellung mitzuteilen ist und dieses neu zustellt, da dadurch auch die RM-Fristen neu laufen.


    Eine einfache Neuzustellung ohne Beteiligung des Mahngerichtes würde ich lassen, denn dann würde unter Umständen ein dort pünktlich eingehendes Rechtsmittel als verspätet gewertet, da dort ein anderer Zustellungszeitpunkt und damit eine andere RM-Frist vorliegt.

    Die erteilte vollstreckbare Ausfertigung ergeht meiner Ansicht nach zu früh und ist daher fehlerhaft und angreifbar.

    Im Zweifel zwischen meiner und WinterM seiner Antwort: Mahngericht anrufen und fragen.

  • man übergibt den VB an die GV-Verteilerstelle, mit der Bitte, diesen an A zuzustellen.


    Das würde ich als Gläubiger auf keinen Fall machen.

    Abgesehen von den unnötigen (zusätzlichen) Kosten besteht die Gefahr, dass die Antragsgegnerin mangels Amtszustellung des VB auch später noch Einspruch gegen diesen einlegen kann.

    Die falsche Empfängerin sollte den erhaltenen VB an das Mahngericht mit entsprechendem Anschreiben zurücksenden, damit diese ggf. eine neue Zustellung veranlassen können.


    @ Winni:

    Woraus ergibt sich eigentlich die Gewissheit, dass die Zustellung des VB nicht an die richtige Adressatin erfolgte? :gruebel:

    Ich habe im Rahmen der Vollstreckung noch keinen VB gesehen, der ein Geburtsdatum der Antragsgegnerin enthalten hätte.

    Grundsätzlich könnte - wenn im gleichen Mehrfamilienhaus eine Person gleichen Namens wohnt - auch die Antragsgegnerin nach Zustellung des VB sich als die andere Person ausgeben.

  • @ Winni:

    Woraus ergibt sich eigentlich die Gewissheit, dass die Zustellung des VB nicht an die richtige Adressatin erfolgte? :gruebel:

    Wir haben das richtige Geburtsdatum der Schuldnerin. Die Person B hat uns eine Kopie des Personalausweises geschickt. 10 Jahre unterschied und dann auf Nachfrage bei der Auskunftei wurde der Fehler bestätigt. Die Sache ist daher sicher.

    Ich würde gerne dass das Mahngericht den Vollstreckungsbescheid nochmal an die richtige Person zustellt.

    Telefonisch wurde dies bereits abgelehnt. Laut der Rechtspflegerin sollen wir einen neuen Mahnbescheid erlassen. Bei der Aussage bleibt sie leider obwohl ja der Mahnbescheid an die richtige Person zugestellt wurde.

    Werden nun den Antrag schriftlich einreichen. Hat jmd ne Fundstelle oder ne Begründung warum das Gericht den VB nochmal zustellen soll?

    Schon mal vielen Dank

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