Huhu,
kann ich an den Hinterleger auszahlen, der auf sein Recht auf Rückzahlung verzichtet hat, wenn alle Empfangsberechtigten zustimmen?
Der Hinterleger ist ja eigentlich nicht mehr Beteiligter des Verfahrens, sobald die Hinterlegung bewirkt ist, aber wenn die Empfangsberechtigten zustimmen, dürfte es ja kein Problem sein oder?
Liebe Grüße