Minderjährige Kommanditisten; Erbfolge und Schenkungen

  • Ich bräuchte mal ein paar kleine Denkanstöße. Ich habe eine KG mit 3 Kommanditisten. Kommanditist A, B, C. Kommanditist A verstirbt. Erben sind Minderjährige 1, 2, 3 zu gleichen Teilen. Es ist Dauertestamentsvollstreckung angeordnet. Nunmehr übertragen Kommanditisten B und C ihre Einlage (schenkweise? Angaben fehlen hierzu) ebenfalls an 1, 2, 3 jeweils zu gleichen Teilen. Es handelt sich dabei nicht um die Eltern von 1, 2 und 3.
    Mir liegt jetzt eine Anmeldung vor nachdem A durch Tod ausgeschieden und 1, 2 , 3 im Wege der Sondererbfolge eingetreten sind mit ihren gleichen Anteilen. Weiterhin das B und C ihren jeweiligen Anteil im Wege der Sonderrechtsnachfolge an 1, 2 und 3 zu jeweils gleichen Teilen übertragen haben.
    Die Anmeldung wurde nur durch den phG, den TV und die beiden ausscheidenden Kommanditisten vorgenommen.

    Gehe ich richtig davon aus, dass ich

    a. im Hinblick auf die Schenkung/Übertagung der Anteile an die Minderjährigen eine Genehmigung nach § 1822 Nr. 3 BGB brauche, da eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgen musste?
    b. die Eltern mit anmelden müssten, da ein Schenkungsvertrag geschlossen werden musste, somit die Eltern die Kinder hierbei vertreten und nicht der TV und somit deren Anmeldung für einen schlüssigen Sachvortrag erforderlich ist?

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