Hallo zusammen,
ich habe von einem Kollegen eine Akte übernommen, in der er eine Ausschlagungserklärung genehmigt hat. In dem Anschreiben wurde der gesetzliche Vertreter darauf hingewiesen, den Zeitpunkt des Gebrauch Machens der Genehmigung dem Familiengericht mitzuteilen. Dieser Aufforderung ist der gesetzliche Vertreter innerhalb der notierten Frist nicht nachgekommen, sodass mir die Akte nun nach Fristablauf vorgelegt wurde.
1.) Inwieweit ist es für das Familiengericht überhaupt relevant, ob und zu welchem Zeitpunkt von der Genehmigung ggü dem Nachlassgericht Gebrauch gemacht wurde?
2.) Wie gehe ich weiter vor, wenn trotz Erinnerung, keine Mitteilung über das Gebrauch machen gemacht wird?