Weitergabe Anschrift Kind an Eltern

  • Hallo zusammen,
    es kommt ja immer mal wieder vor, dass das Jugendamt nicht möchte, dass den Kindeseltern der Aufenthaltsort des Kindes mitgeteilt wird.
    Mich würde interessieren, wie ihr so etwas grundsätzlich handhabt und welche rechtliche Grundlage es gibt (oder auch nicht).

    Aktuell habe ich folgenden Fall:
    KM minderjährig
    KV volljährig
    Anerkennung der Vaterschaft schwebend unwirksam, da die Eltern der KM nicht zugestimmt haben.
    Amtsvormundschaft des Jugendamtes
    Kind in Bereitschaftspflegefamilie

    Nunmehr möchte das JA, dass dem Kindesvater die genaue Anschrift seines Kindes nicht mitgeteilt wird. Es bestehen (angeblich) Bedenken, dass das Kind entführt werden soll....


    Vielen Dank!

  • Da das Familiengericht nun mal keine Meldebehörde ist, frag ich mich gerade, was das berechtigte Interesse sein könnte und wer "das JA" sein könnte.

    Wenn es der Amtsvormund ist, mag sich der Putativvater die Auskunft erstreiten. Wenn er Vater werden will, mag er sich den Status auch erstreiten.

    Wenn das JA das Kind gegen den Willen der LM in Obhut genommen hat, ist ein Sorgerechtsverfahren einzuleiten, ebenso bei einem Meinungsgegensatz zwischen LM und AV.

  • Ich gehe davon aus, dass du ein Vormundschaftsverfahren hast. In diesem Fall ist der Vater meiner Ansicht nach nicht Beteiligter in deiner Sache und hat daher auch keinen Anspruch auf Auskünfte aus deiner Akte.

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