Hallo zusammen,
ich weiß es gibt bereits ähnliche Beiträge, jedoch gibt es bei mir eine Besonderheit.
Sachverhalt:
- Kind = Erbin der Großmutter; Antrag auf Genehmigung d. Ausschlagung aufgrund Überschuldung
- Bruder der Großmutter war der Betreuer --> Anfangsverdacht der Untreue (da u.a. im Anfangsbericht bzgl der Betreuung noch 15.000 EUR Bankguthaben und nun lediglich 1.100 EUR)
- alle Anfragen an Sozialamt, Jobcenter, Insolvenzgericht usw negativ
- Im Nachlass befindet sich ein Grundstück (Wert lediglich 35.000 EUR , belastet mit Wohnungsrecht zugunsten Betreuer/Bruder Wert : 20.000 EUR, somit 10.000 EUR Grundstückwert)
- 2-3 Gläubigeranfragen in Höhe von insgesamt 21.000 EUR ABER: nicht sicher, ob die Forderungen eig. gegen den Betreuer bestehen aufgrund der evtl. Veruntreuung des Geldes (Betreuer leider nicht ereichbar)
Kindeseltern wollen das Verfahren nun zügig beenden (gerade deshalb, weil andere Gerichte die Genehmigung erteilt haben)
Mein Problem:
Wenn der Betreuer/Bruder der Verstorbenen Geld veruntreut hat, bestehen ja Forderungen gegen ihn und der Nachlass ist nicht überschuldet.
Wie würdet Ihr damit umgehen?
Danke für die Hilfe im Voraus!