Hallo (ich mache keine Familiensachen sondern Nachlass, habe aber trotzdem eine Frage an die Familenfachleute)
ich habe heute ein Kuriosum. Im Scheidungstermin sind die Eheleute beide anwesend. Sie schließen sodann zu Protokoll einen Erbvertrag. Dass das geht habe ich mittlerweile herausgefunden.
Die Frage die mich jetzt drückt: Bei mir kam das nur auf, weil ein Kind eine Kopie mitschickte. Ansonsten hätte das Nachlassgericht von diesem Erbvertrag keine Kenntnis gehabt.
Was muss das Familiengericht in so einem Fall (bei Abschluss des Erbvertrags) machen? Mitteilung ans ZTR? Verbringen des Original Protokolls in besondere amtliche Verwahrung?
Jemand eine Idee?