Erbvertrag im Scheidungsprotokoll

  • Hallo (ich mache keine Familiensachen sondern Nachlass, habe aber trotzdem eine Frage an die Familenfachleute)

    ich habe heute ein Kuriosum. Im Scheidungstermin sind die Eheleute beide anwesend. Sie schließen sodann zu Protokoll einen Erbvertrag. Dass das geht habe ich mittlerweile herausgefunden.

    Die Frage die mich jetzt drückt: Bei mir kam das nur auf, weil ein Kind eine Kopie mitschickte. Ansonsten hätte das Nachlassgericht von diesem Erbvertrag keine Kenntnis gehabt.
    Was muss das Familiengericht in so einem Fall (bei Abschluss des Erbvertrags) machen? Mitteilung ans ZTR? Verbringen des Original Protokolls in besondere amtliche Verwahrung?

    Jemand eine Idee? :gruebel:

  • Ich bin zwar nicht Familiengericht, meine Meinung: Wenn das Familiengericht sich schon so weit herauslehnt, dann muss es auch alles Weitere veranlassen. Also registrieren beim ZTR und in die besondere amtliche Verwahrung geben, falls die Beteiligten dies nicht ausdrücklich ausschließen. Dann müsste aber sichergestellt werden, dass der Erbvertrag "dauerhaft" aufbewahrt wird.

  • Irgendeinen Weg muss es ja wohl geben. Die Frage ist: ob der Richterschaft das bekannt ist? Und welche Aussonderungsfrist gilt für das Scheidungsprotokoll?

    In meinem Fall ist es ja eh schon zu spät. Ich forderte jetzt das Original zum Eröffnen an. (Ein Kind hat zufällig eine Kopie hergeschickt weil es wohl dachte es sei für uns wichtig)

  • Irgendeinen Weg muss es ja wohl geben. Siehe meine vorherige Antwort. Die Frage ist: ob der Richterschaft das bekannt ist? Wohl kaum. Und welche Aussonderungsfrist gilt für das Scheidungsprotokoll? Müsste sich aus den jeweiligen Aufbewahrungsbestimmungen ergeben - in Sachsen-Anhalt 100 Jahre (lfd. Nr. 117 b JAufbVO)

    In meinem Fall ist es ja eh schon zu spät. Ich forderte jetzt das Original zum Eröffnen an. (Ein Kind hat zufällig eine Kopie hergeschickt weil es wohl dachte es sei für uns wichtig)


    Siehe oben...

  • Warum per "Umzug einer Urkunde"? Es gibt nicht umsonst definierte Workflows im ZTR. Ich halte es für bedenklich, selbstgebastelte Wege zu gehen. Die Auswirkungen kann man als Laie gar nicht abschätzen. Also warum nicht auf die BNotK direkt zugehen?

  • Welche Workflows meinst du (und was ist das überhaupt)? Ich wüsste auch nicht, welche Auswirkungen - außer der Erfassung an sich - sich aus dem "Umzug einer Urkunde" ergeben sollten. Nach meiner Erinnerung wurde diese Vorgehensweise sogar vom ZTR-Service vorgeschlagen.

  • Na wenn es vom ZTR-Service kommt, ist ja alles gut! Ich meinte mit Workflows die im System des ZTR eingebauten Abläufe. Diese können doch bei einem Umzug der Urkunde ganz anders ausschauen als bei einer anderen Registrierung. Auch wenn das Ergebnis für den Anwender vor dem Bildschirm ähnlich oder sogar gleich ausschaut.

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