Rechtsnachfolgeklausel für Erben bei Testamentsvollstreckung

  • Gläubiger des Titels ist verstorben. Nun soll ich eine Rechtsnachfolgeklausel auf den Erben erteilen.

    Der Erbe ist nur Vorerbe. Außerdem ist Testamentsvollstreckung angeordnet.

    Kann eine Klausel für den Erben erteilt werden, wenn TV angeordnet ist? Auf den TV könnte der Titel gemäß § 749 ZPO ja umgeschrieben werden. Ist die Klausel daneben trotzdem auch für die Erben möglich?

    Sorry wenn ich dumm frage, ich mache das noch nicht lange.

  • Sofern der titulierte Anspruch der TV unterliegt, kann m.E. die Klausel nur dem TV nach § 749 ZPO erteilt werden. Nur dieser ist zur Geltendmachung des Anspruchs befugt, der Erbe selbst kann dies nicht. Daher dürfte diesem m.E. auch keine Klausel erteilt werden!

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