Wirksamer Verzicht auf Rechnungslegung durch Betroffene?

  • Frage:Betroffene wird durch ihren Lebensgefährten betreut. Nun hat ein Kollege, weil die Rechnungslegung anstand, diesen angeschrieben und mitgeteilt: "... diese ist jedoch entbehrlich, wenn die Betroffene auf die RL dem Gericht gegenüber ausdrücklich verzichtet." Nunmehr wurde eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Gericht abgegeben. Reicht das, um von der Verpflichtung zur Rechnungslegung zu befreien? "Fällt" man durch den Verzicht automatisch in die nächst schwächere Stufe die Vermögensübersicht? Vielen Dank für eine erhellende Antwort.

  • Meines Wissens nach kann man erst mit Ende der Betreuung auf die Schlussrechnung verzichten, aber wenn das Verfahren noch läuft dann nicht.
    Eine Kollegin meinte, dass Sie bei einer Geschäftsprüfung Ärger bekommen hat weil Sie auf die Rechnungslegungspflicht eines ehemaligen Pflegekinds (diese war Betreuerin der ehemaligen Pflegemutter) verzichtet hat.

  • Die Pflicht zur Erstellung der Rechnungslegung besteht gegenüber dem Gericht (1908i Abs. 1, 1840 BGB), nicht gegenüber dem Betreuten. Letzterer kann daher nicht verfügen, dass diese nicht erstellt zu werden braucht.

  • Die Rechnungslegung § 1840 BGB ist nicht verhandelbar, es gibt noch einen Abs. 3, und falls es passt eine großzügige Auslegung des Verwaltungsbegriffs, wobei der Betreue hier gänzlich untätig bleiben müsste, z.B. Rente ans Heim abgetreten, Sozialhilfe rechnet mit Heim ab, Betreuter hat nur noch ein Taschengeldkonto,... eher selten.


    Was der Kollege evtl. auch gemeint haben könnte wäre eine Selbstverwaltungserklärung des Betreuten.


  • Was der Kollege evtl. auch gemeint haben könnte wäre eine Selbstverwaltungserklärung des Betreuten.

    Ich hoffe mal für den Kollegen, dass er diese gemeint hat, denn nur dadurch entfällt die Pflicht zur Rechnungslegung (da tatsächlich keine Verfügung durch den Betreuer vorgenommen wurde).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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