Hallo, ich bin neu in der Familienabteilung und hab leider wenig bis keine Ahnung (mehr) von Kostenfestsetzung.
Ich habe einen eigentlich einfachen Fall: Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Antragsteller und Antragsgegner haben VKH ohne Raten. Der Anwalt des Antragsgegners beantragt nun seine Kosten "abzüglich der Beträge, die die Staatskasse als Verfahrenskostenhilfe zahlt", gegen den Antragssteller festzusetzen. Muss ich mir jetzt irgendwelche Gedanken über einen Übergang machen? Seine VKH-Vergütung hat der Anwalt ja erhalten...
Vielen Dank im Voraus.