KFB für Verstorbenen

  • Hallo,
    ich habe das Problem, dass ich einen KFB zugunsten eines verstorbenen Gläubigers erlassen soll, dessen Erben nach letzter Info unbekannt sind; die angeordnete Nachlasspflegschaft wurde wieder aufgehoben, da die Masse mittlerweile erschöpft ist. Was spricht dagegen, das Rubrum des KFB mit der RNF-Formulierung zu versehen, das die Gläubiger die unbekannten Erben sind? Und kann ich einfach weiterhin davon ausgehen, dass die Erben unbekannt sind oder sind hier seitens des Gerichts vorher weitere Ermittlungen anzustellen? Der Gläubigervertreter teilt nur mit, dass er weiterhin Prozessvollmacht hat, da diese über den Tod hinaus Wirkung entfaltet und auch für die Vertretung der unbekannten Erben im Kostenfestsetzungsverfahren abdeckt. Er begehrt weiterhin die Festsetzung für den verstorbenen Gläubiger bzw. notfalls für den Fiskus.
    Das Hauptsacheverfahren war gem. § 246 ZPO unterbrochen worden. Dann hat die Gegenseite die Klage zurückgenommen.

  • Nach OLG Koblenz Beschl. v. 8.11.2011 – 14 W 639/11 ist die Festsetzung für unbekannte Erben möglich, wenn eine Unterbrechung des Verfahrens nicht eintritt. Bei dir ist das Verfahren aber unterbrochen worden.
    Wurde das Verfahren nach der Unterbrechung fortgeführt und wenn ja, wie? Es müsste ja fortgeführt worden sein, da ansonsten der Richter keine KGE hätte treffen dürfen.

    Wenn das Verfahren wirksam fortgeführt wurde, würdest du für die unbekannten Erben festsetzen. Eigener Ermittlungen nach den Rechtsnachfolgern halte ich für nicht geboten, das wäre Sache des Antragstellers.

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