Zustellungsbevollmächtigter Insolvenz

  • Hallo ihr liebem

    ich brauche mal euer Schwarmwissen.

    Mein Schuldner hat offiziell seinen Wohnsitz nach Frankreich verlegt. Allerdings ist er dort nicht wohnhaft; er kann auch kein Wort französich.

    Der Gutachter hat ihn an seiner Wohnanschrift in Deutschland angetroffen.

    Seit dem kann ich dem Schuldner keine Post mehr zustellen - weder unter der Anschrift in Deutschland noch in Frankreich. Andere Anschriften sind nicht bekannt. Der Eröffnungsbeschluss konnte auch nicht zugestellt werden; Zugang nur über öffentliche Bekanntmachung unterstellt.

    Nach § 8 Abs. 2 InsO wird an Personen mit unbekannten Aufenthalt ja nicht zugestellt. Ich kann aber an einen Zustellungsvertreter/Zustellungsbevollmächtigten zustellen.

    Und da ist mein Problem: der Schuldner kann mir ja keinen benennen, der für ihn die Zustellungen entgegen nimmt, weil ich ihn ja nicht anschreiben kann. Hat der Insolvenzverwalter vielleicht ein Antragsrecht (und bestimmt zB seine Angestellte)?

    Muss ich das dann per Beschluss machen?

    Gibt es vielleicht andere Alternativen (Pfleger bestellen oder so)?

    Ich habe keine Ahnung was ich mit diesem Schuldner machen soll. Er hat auch keinen Eigenantrag gestellt, sodass ich ihm auch mit nix "drohen" kann... Wie handhabt ihr das mit verschwundenen Schuldnern?

    Vielen Dank schon mal vorab

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