• Hallo zusammen,

    habe bei der SuFu nichts gefunden und wollte mal eure Meinung zu folgendem Fall wissen.

    Ganz normaler Kaufvertrag. Der Erwerber wird als neuer Eigentümer eingetragen.

    Jetzt bekomme ich eine Urkunde vorgelegt, wonach der Erwerber den Kaufpreis von seinem Bruder schenkungsweise zur Verfügung gestellt bekommen hat.
    Für den Bruder soll jetzt eine RückAV eingetragen werden. (Sicherung des bedingten Rückübertragungsanspruch).


    Mein Problem: Der Bruder war nie Eigentümer. Wie soll er da einen Rückübertragungsanspruch haben???
    Würdet ihr die Bewilligung der RückAV auslegen als eine normale AV oder eine neue Bewilligung anfordern?
    Wenn ihr es als normale AV auslegt, wie würdet ihr diese formulieren (ganz normal als AV wie immer)?

  • Eine Rück-AV zur Sicherung eines Rückübereignungsanspruchs für jemanden, der nie Eigenümer war?

    Offenbar ein Notar mit profunden Rechtskenntnissen.

    Steht halt so im Muster "Übergabevertrag" (Rückforderungsrecht Eltern). Was will man machen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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