Klage über 80.000 EUR. am 6.10. wird die Klage um 60.000 EUR zurückgenommen. Am 7.10. ist Termin, in dem der BV erstmals Kenntnis von der Teilklagerücknahme erhält (steht auch so im Protokoll).
Streitwertbeschluss: bis 6.10. einschließlich 80.000 EUR, ab 7.10. 20.000 EUR.
BV macht jetzt die TG aus einem SW von 80.000 geltend, KV moniert dies mit Hinweis auf die SW-Festsetzung. Ich bin ja an die SW-Festsetzung gebunden, bin aber auch der Meinung, dass für den BV die TG aus dem hohen Wert entstanden ist.
Wie seht ihr das?
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