Umlegungsersuchen ohne Dienstsiegel

  • Mir liegt ein Umlegungsersuchen nebst den erforderlichen Plänen, Verzeichnissen und Unterlagen vor.

    Der Umlegungsplan wurde vom zuständigen Vermessungsamt erstellt und mit dessen Dienstsiegel versehen.

    Das wegen der hierin beantragten Berichtigung des Grundbuchs als Ersuchen zu wertende Anschreiben kommt ebenfalls vom zuständigen Vermessungsamt und enthält eine Unterschrift aber kein Dienstsiegel.

    Im Grunde genommen ist eindeutig, dass alle Unterlagen vom selben Vermessungsamt kommen.

    Kann im Wege des Freibeweises auf das Dienstsiegel auf dem Anschreiben verzichtet und die Umlegung vollzogen werden?

  • Nein. Freibeweis ist im Grundbuchverfahren grundsätzlich nicht zugelassen. Mit der Logik könntest Du überdies immer auf die Form verzichten, wenn der Aussteller einer Erklärung klar scheint.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • § 29 III GBO ist nur eine Ordnungsvorschrift, wenn du daher einträgst (ohne das Siegel) ist es für Eintragung ohne Belang. Aber das Ersuchen nochmals auszudrucken, zu unterschreiben und mit dem Siegel zu versehen, sollte ein Vermessungsamt nicht vor allzu große Probleme stellen.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Ich halte ein ordnungsgemäßes Siegel für unbedingt erforderlich. Das Grundbuchverfahren ist nunmal ziemlich formalistisch, wenn ich anfange darüber nachzudenken, welche Formvorschriften ich für sinnvoll halte und deshalb beachte und welche nicht, komme ich irgendwann zu Abgrenzungsproblemen. Es gibt auch schon zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen dazu, z.B. BGH, Beschluss v. 20.12.2016, V ZB 88/16.

    Darüber hinaus ist die Verletzung der Ordnungsvorschrift des § 29 GBO zwar für die Eintragung ohne Belang, nicht aber für die Frage der Haftung.

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