Aufgebot Nachlassgläubiger - Abänderung des Ausschließungsbeschlusses

  • Guten Morgen,
    mich verfolgt seit einigen Monaten ein schönes Nachlassgläubigeraufgebot.
    Aufgebot und Ausschließungsbeschluss habe ich bereits erlassen.
    Gegen die Ausschließung wurde allerdings Beschwerde eingelegt, auf Grundwelcher ich meinen Ausschließungsbeschluss abgeändert habe. Ich frage michjetzt nur, ob auch der Abänderungsbeschluss wieder öffentlich zugestellt werdenmuss. Hat da jemand Erfahrungen gemacht, oder eine Ahnung, wo ich noch schauenkönnte? Habe bisher nichts gefunden.

    Wäre für jedes Hinweis wirklich sehr dankbar. J 

    Liebe Grüße und eine schöne Weihnachtszeit wünsche ich Euch.

  • Das Verfahren der Abhilfe ist in § 68 FamFG geregelt. Es kommt darauf an wie weitreichend die Entscheidung geändert worden ist. Wenn die Abhilfeentscheidung zu einer neuen Beschwer für andere Beteiligte führt, bedarf sie wie jede Endentscheidung einer Rechtsbehelfsbelehrung. (MüKoFamFG/Ansgar Fischer FamFG § 68 Rn. 15-16, beck-online)

  • Ich würde zudem auch förmlich zustellen und veröffentlichen, wenn ich andere beschwere. Und das Tue ich ja, in dem ich die anderen möglichen 7 Mrd. zzgl. jur. Personen ausschließe.

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  • Super, vielen Dank für eure Antworten!
    So habe ich es auch gemacht!
    Hoffe, damit hat sich die Akte nun endgültig erledigt. :)

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