Einer meiner Kommanditisten einer Publikums-KG ist nun volljährig geworden. Bislang gab es eine Handelsregister-Dauervollmacht die seine Eltern in seinem Namen für den persönlich haftenden Gesellschafter erteilt hatten. Da er nun volljährig geworden ist, und seine Eltern ihn nicht mehr vertreten, ist die Vollmacht doch erloschen, oder? Wie handhabt Ihr das? Verlangt ihr bei der nächsten Anmeldung eine neue Vollmacht vom nunmehr Volljährigen?
Aus der bisherigen Vollmacht geht nicht hervor, dass sie über die Zeit der elterlichen Sorge hinaus gelten soll. Oder hat der Volljährige nur die Möglichkeit, die - ansonsten weiter geltende - Vollmacht zu widerrufen?
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