Veröffentlichung Vergütungsbeschlüsse BGH v. 14.12.2017 IX ZB 65/16

  • Mosser, wir haben da so ein paar Spezialisten, denen fällt auch immer auf, wenn mal bei der Veröffentlichung der Aufhebung das Datum im Text fehlt... ich befürchte, da kommt schon der ein oder andere und fragt nach.

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • Mosser, wir haben da so ein paar Spezialisten, denen fällt auch immer auf, wenn mal bei der Veröffentlichung der Aufhebung das Datum im Text fehlt... ich befürchte, da kommt schon der ein oder andere und fragt nach.

    Ja gut, DAS ist aber auch wichtig ;). Nee, kann schon sein. Vielleicht muss sich das einfach mal einspielen; einige Gerichte werden ja jetzt alles außer die tenorierten Beträge veröffentlichen, andere wiederum so weitermache wie bisher. Es wird vermutlich ganz spannend. Ich will mir natürlich mal angucken, was Ihr alle so für Zuschläge gebt ;).

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Vielleicht sollte man dazu übergehen in Großverfahren mit umfangreichen Vergütungsfestsetzungen
    a) mündliche Schlusstermine durchzuführen und Vergütungsbeschlüsse zu verkünden oder aber
    b) die Vergütungsbeschlüsse an alle Gl. zuzustellen gegen AzP.

  • a) mündliche Schlusstermine durchzuführen und Vergütungsbeschlüsse zu verkünden.

    Damit wird dem Zustellungserfordernis nicht Rechnung getragen, vergl. Kuhn-Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Auflage, § 85, Rn. 17.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Vielleicht sollte man dazu übergehen in Großverfahren mit umfangreichen Vergütungsfestsetzungen
    a) mündliche Schlusstermine durchzuführen und Vergütungsbeschlüsse zu verkünden oder aber
    b) die Vergütungsbeschlüsse an alle Gl. zuzustellen gegen AzP.

    Warum denn nicht einfach veröffentlichen? Wenn es der BGH nun mal so entschieden hat, dann soll es halt so sein.

    Für mich sind es nur ein paar Tasten, die ich drücken muss, um die Begründung einzufügen.

  • Dagegen spricht, dass ich mir dann immer noch die Vergütung ausrechnen kann.

    Das Problem ist: Wenn jemand künftig nicht entsprechend des BGH-Beschlusses veröffentlicht, fliegt das dem Verwalter womöglich noch Jahre später um die Ohren. Wenn der Verwalter aber schon vorher sieht, dass nicht BGH-konform veröffentlicht worden ist, kann er eigentlich auch nichts machen, weil er dann damit rechnen muss, dass ihm das als aufmüpfiges Verhalten negativ ausgelegt wird.


    Wie denn? Es wird die Masse weder gesamt noch in Teilen nicht genannt und von allen übrigen Daten nur Prozentsätze oder ähnliches. Wie Du daraus die Vergütung errechnen willst, kannst Du mir gerne mal vorrechnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Aber laut BGH (Beschl. v. 14.12.2017 - IX ZB 65/16, Rn. 26) gehört doch die "Masse" ausdrücklich zu den Mindestvoraussetzungen:


    "In der öffentlich bekannt gemachten Fassung müssen aus den - um die festgesetzten Beträge anonymisierten - Beschlussgründen zumindest enthalten sein die vom Insolvenzgericht angenommene Berechnungsgrundlage (vgl. insbesondere § InsVV), die zugrunde gelegten Zuschläge und Abschläge einschließlich einer schlagwortartigen Bezeichnung und der im Rahmen der Gesamtschau (...) festgesetzte Gesamtzuschlag oder -abschlag, die vom Insolvenzgericht angenommenen Auslagentatbestände und gegebenenfalls die Entscheidung des Insolvenzgerichts, ob vom Insolvenzverwalter an von ihm beauftragte Dritte aus der Masse bezahlte Vergütungen (vgl. insbesondere § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV) zu berücksichtigen sind."

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Gehen wir die Punkte durch, die lt. Rn. 26 zwingend genannt werden müssen:

    [TABLE='width: 311']

    [tr]


    [TD='class: xl66, width: 54, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl68, width: 144, bgcolor: transparent']Darstellung nach Rn 26
    [/TD]
    [TD='width: 22, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='width: 94, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='width: 19, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='width: 80, bgcolor: transparent'][/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent'][/TD]
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    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
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    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent']1
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent, colspan: 2']Berechnungsgrundlage
    [/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent, align: right']500.000,00
    [/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent, align: right']37.750,00
    [/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent']2
    [/TD]
    [TD='class: xl70, width: 144, bgcolor: transparent']Sondervergütung nach § 1 II Nr. 1 InsVV
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent, align: right']5.000,00
    [/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent, align: right']5.000,00
    [/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent']3
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent']Regelsatz
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent, align: right']42.750,00
    [/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent']4
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent']geltend gemacht Z/A
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent, align: right']5,00
    [/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]

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    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent']5
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent']Z/A -Gesamtschau
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent, align: right']4,50
    [/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent, align: right']192.375,00
    [/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent']6
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent']Auslagentatbestand
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl70, width: 94, bgcolor: transparent']01.01.11- 30.12.2015
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent, align: right']12.000,00
    [/TD]

    [/tr][tr]


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    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
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    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent'][/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent']7
    [/TD]
    [TD='class: xl70, width: 144, bgcolor: transparent']besondere Auslagen/Anzahl Zustellungen
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent, align: right']200
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl65, bgcolor: transparent, align: right']560,00
    [/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent']8
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent']Ust.
    [/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent']?
    [/TD]
    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl69, bgcolor: transparent']38.937,65
    [/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='bgcolor: transparent'][/TD]

    [/tr][tr]


    [TD='class: xl66, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl67, bgcolor: transparent']Summe
    [/TD]
    [TD='class: xl67, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl67, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl67, bgcolor: transparent'][/TD]
    [TD='class: xl71, bgcolor: transparent, align: right']243.872,65
    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]


    Ok, bei Nr. 2 bin ich mir nicht sicher, ob das Bestandteil der Berechnungsgrundlage ist bzw. sein soll.

    Dafür interessiert was die Höhe angeht, nicht die beantragten (4), sondern die bewilligten Z/A im Rahmen der Gesamtschau (5).

    Die besonderen Auslagen sind nur geschätzt, da gibt es für jeden Gerichtsbezirk eine besondere Auffassung, was angemessen ist, von 0,65 - 5,00 EUR je Zustellung.

    Sorry, die Kästchen haben keinen tieferen Sinn, ich hoffe sie verwirren nicht.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • die Entscheidung des BGH ist im Ergebnis contra legem !
    Sie unterschlägt nämlich die Änderungsbegrüdung des Rechtsausschusses im Vergleich zum Regierungsentwurf !
    aber vlt. dazu demnächst mehr !
    Ich hab demnächst eine Vergütung im 2-stelligen Mio- Bereich festzusetzen, bin mir nicht sicher, ob das - der Gesetzesbegründung so entsprechend wäre - wenn ich die Beschlussgründe öffentlich machen würde....
    Das ist doch Kinderei: teile den Rechenweg mit konkreten Zahlen mit, aber verschweige das Ergebnis.....
    So richtig bekloppt wird das, wenn ich wg. Abschlägen oder Nichtgewährung des vollständig begehrten Auslagenersatzes dann noch 2 Seiten zur Änderung der Rekursivberechnung zur Umsatzsteuer ausführen soll.
    Die Mitteilung des festgesetzen Ergebnisses in der VÖ wäre für die Verwalter das kleinere Übel (jedoch contra legem).
    Da müssen die Verwalterverbände ran !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Aber laut BGH (Beschl. v. 14.12.2017 - IX ZB 65/16, Rn. 26) gehört doch die "Masse" ausdrücklich zu den Mindestvoraussetzungen:


    "In der öffentlich bekannt gemachten Fassung müssen aus den - um die festgesetzten Beträge anonymisierten - Beschlussgründen zumindest enthalten sein die vom Insolvenzgericht angenommene Berechnungsgrundlage (vgl. insbesondere § InsVV), die zugrunde gelegten Zuschläge und Abschläge einschließlich einer schlagwortartigen Bezeichnung und der im Rahmen der Gesamtschau (...) festgesetzte Gesamtzuschlag oder -abschlag, die vom Insolvenzgericht angenommenen Auslagentatbestände und gegebenenfalls die Entscheidung des Insolvenzgerichts, ob vom Insolvenzverwalter an von ihm beauftragte Dritte aus der Masse bezahlte Vergütungen (vgl. insbesondere § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV) zu berücksichtigen sind."


    Eben.
    Berechnungsgrundlage + Gesamtzuschlag = Vergütung.
    Ob ich nun 1+1 oder 2 schreibe, widerspricht dies aber eindeutig dem §64 Abs.2er.

    Außer jeden denkbaren Vergütungsbeschluss entweder gesetzeswidrig oder anfechtbar zu machen hat der BGH also nicht viel vollbracht.

  • Aber es ist doch nicht das erste Mal, dass der BGH etwas entscheidet, das gegen das Gesetz ist.

    Ich beabsichtige, alles mit Ausnahme der Beträge zu veröffentlichen und meine Beschlüsse extrem kurz zu fassen. Der BHG möchte, das im Vergütungsverfahren mehr Transparenz herrscht, und das finde ich legitim.

    In Randnummer 11 der Juris-Entscheidung steht: "Unabdingbar Voraussetzung ist weiter, dass die getroffene Entscheidung selbst in ihrem wesentlichen Inhalt zutreffend öffentlich bekannt gemacht wird." Daher müsste ich sogar in den Gründen mit aufnehmen: Der Regelsatz der Vergütung beträgt 20.000 Euro.

    Nur vorher im Tenor müsste ich den Betrag streichen. Der festgestellte Regelsatz ist nicht der festgesetzten Betrag, auch wenn dieser mit dem Betrag identisch ist.

    Die Datenschutzbedenken kann ich verstehen. Meines Erachtens müsste es eine besondere passwortgeschützte Seite unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de geben, auf welche nur die Gläubiger Zugriff haben.

  • Was konsequent wäre, weil natürlich keiner weiß, was das Produkt aus 1 * 20.000.00 ist.

    Mal abgesehen davon, dass sich der Regelsatz nicht in § 2 InsVV abbildet, denn der Regelsatz ergibt sich aus der Bemessungsgrundlage des § 2 InsVV + dem Betrag des § 1 II Nr. 1 InsVV.

    Wenn man sich aber scheut Beträge zu nennen, kann man ja auch darauf hinweisen, dass sich auf der Grundlage der Insolvenzmasse in Höhe von 103.571,45 EUR der Regelsatz sich nach § 2 I Nr. 1, Nr. 2 InsVV bestimmt.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • So, die ersten Veröffentlichungen sind auf dem Markt, beispielsweise AG Potsdam, 35 IN 4/13.
    So geht es mE aber nicht, die Vorgabe der Rn. 26 sehe ich so nicht umgesetzt.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • So, die ersten Veröffentlichungen sind auf dem Markt, beispielsweise AG Potsdam, 35 IN 4/13.
    So geht es mE aber nicht, die Vorgabe der Rn. 26 sehe ich so nicht umgesetzt.

    Die sieht aber ganz individuell gestaltet aus. So ist sicherlich nicht der Wortlaut des Beschlusses. Eine aus Berlin Charlottenburg fand ich auch ganz gut, aber auch wiederum ganz individuell. Aber man kann doch nicht einen Beschluss erstellen und dann nochmal ne Zusammenfassung für die öffentliche Bekanntmachung:eek:.

    Ich veröffentliche jedenfalls ganz banal alles, nur ohne festgesetzte Beträge.

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