Hallo zusammen,
ich habe einen KFB erlassen, gegen den Erinnerung eingelegt worden ist. Dieser Erinnerung habe ich nicht abgeholfen, sondern dem Richter zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hat die Erinnerung zurückgewiesen, aber keine Kostenentscheidung getroffen. Nun möchte der RA der Gegenpartei die Kosten derErinnerung festgesetzt haben. Ich habe ihm nun mitgeteilt, dass er erstmal eineKostengrundentscheidung erwirken muss.
Nun hat er den entsprechenden Antrag gestellt. Ist für dieStreitwertfestsetzung jetzt nicht der Richter zuständig oder habe ich dies zumachen? Der Richter hat mir die Akte wieder zurückgegeben und gesagt, dass ichdafür zuständig sei. Aber er hat doch die Entscheidung über die Erinnerung getroffen.Hat er dann nicht auch den Streitwert festzusetzen bzw. die Kostenentscheidungzu treffen?