Abberufung GF GmbH ab Zeitpunkt Löschung Eintragung im HR

  • Kann eigentlich ein Gesellschafterbeschluss dahingehend formuliert werden, dass ein GF von seinem Amt abberufen wird mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Löschung im Handelsregister?

    Hintergrund ist, dass nur ein GF im HR eingetragen ist, der nun mittels Gesellschafterbeschluss abberufen werden soll. Der abberufene GF würde dann selbst seine Abberufung zum HR anmelden können, wenn er mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Löschung im HR abberufen würde.

    Die Gesellschaft wäre dann - zumindest vorübergehend, bis jemand gefunden wurde - "geschäftsführerlos".

    Bis dato war mir immer nur bekannt, dass ein Geschäftsführer seine eigene Amtsniederlegung mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Löschung als Geschäftsführer im Handelsregister erklären kann.

    Ist es also auch möglich, dies mit Gesellschafterbeschluss so zu formulieren?

  • Wer ist denn Gesellschafter der Gesellschaft? Und wenn es sich hierbei um eine juristische Person handelt, wer vertritt die Gesellschafterin?

    Grundsätzlich ist es möglich, dass der Geschäftsführer mit Wirkung ab Eintragung durch Gesellschafterbeschluss abberufen wird. Unzulässig ist so ein Beschluss nur, wenn er rechtsmissbräuchlich ist.

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