Vorgehen gegen dienstliche Beurteilung

  • Hallo,

    ich habe vor 10 Monaten meine periodische Beurteilung bekommen. Ich habe mir das alles erst jetzt anschauen können und dabei einige Unstimmigkeiten entdeckt.

    Für alle die sich fragen warum ich erst jetzt schaue: Ich hatte aus "dienstlichen Gründen" keine Zeit und im Anschluss einen Burnout.

    Wie gehe ich gegen eine dienstliche Beurteilung vor? Gibt es dafür eine Frist?

    VG

  • Besprechung mit dem VL (auf welchen das zumeist übertragen wurde) Fragenkatalog erarbeiten.
    Gespräch immer mit Zeuge führen, niemals alleine. Alles schriftlich festhalten.
    Widerspruch einlegen, wenn keine RB-Belehrung erfolgte, gilt die Frist von 1 Jahr ab Bekanntgabe, soweit
    ich das richtig im Kopf habe.
    Widerspruchsverfahren ist kostenfrei. Überprüfung erfolgt durch das OLG. Dort hat man die Möglichkeit die Beurteilung
    ggf. zu Deinen Gunsten abzuändern. In der Praxis wird dies jedoch wohl eher selten erfolgen.

    Dann nach Zustellung des Bescheids, Klage beim für Dich zuständigen Verwaltungsgericht. Kosten für die 1. Instanz geschätzt ca. 1000 EUR.
    Aussicht auf Erfolg: Vermutlich eher schlecht. ("Google mal: Akt wertender Erkenntnis")
    Soll heißen: Wenn nicht sachfremde Erwägungen vorliegen und z.B. ein halber Punkt weniger, wie ein vergleichbarer Kollege vergeben wurde, bewegt sich der Dienstherr in seinem Ermessensspielraum. Das ist aber zumeist der halbe Punkt, den Du brauchst, um in den Beförderungstopf zu gelangen. Liegen nur formale Gründe vor, kannst Du das auch vergessen. Dann erhältst Du eine gleiche Beurteilung, gleiche Punktzahl nur eben OHNE den formalen Fehler (z.B. falsche Beschreibung Aufgabengebiet usw.... )

    Das Du -was ich unterstelle- eine vermutlich
    schlechtere Beurteilung erhalten hast, ist meiner Meinung nach nicht selten. Da schiesst man dann zurück. Eine andere Möglichkeit bei einem Lebenszeitbeamten besteht ja auch nicht. Trag`s mit Fassung.

    Unser Verband hat da schon so einige Klagen geführt, daher meine Kenntnisse

  • .. Trag`s mit Fassung.
    ...


    Genau.
    Mich hat mal jemand beim Kanonnclub schlechter als sein Vorgänger beurteilt. Das war wie grobes Dienstvergehen oder silberne Löffel klaun. Der dufte meine Diensträume nicht betreten und alles was ich zu Papier gebrach habe nicht anschauen. Wie er zu dem Ergebnis gekommen ist, kann man nur schwer nachvollziehen.

  • Der User hat ein beurteilungsrechtliches Problem und ich habe ihm etwas dazu geschrieben und ihm vielleicht weitergeholfen.
    Das ins Lächerliche zu ziehen, finde ich schon recht arm.

  • Danke für die Hilfe und sorry für die lange Dauer meiner Antwort. Ich bin noch ein paar Monate krank und komme derzeit wieder mit vielem nicht klar, vergesse vieles und bin einfach durch den Wind.

    Meine Beurteilung bezieht sich teilweise auf Sachen, die ich in meiner Freizeit gemacht habe. Ich wollte mich z. B. privat weiterbilden, da ich an Fremdsprachen interessiert bin. Ich habe einen Fremdsprachenkurs an der VHS belegt, welchen ich außerhalb meiner Dienstzeit abends besucht habe. Ansonsten hatte ich nichts, weder dienstlich, noch privat. Aber ich bekomme reingedrückt, dass meine "Fortbildungsbereitschaft" (im Beurteilungszeitraum konnte ich wg. chronischer Überlastung auf keinen Lehrgang!) zwar zu begrüßen ist, ich jedoch das "Maß meiner Belastung im Auge behalten soll". Was hat das mit meinem Dienst zu tun?

    Bepunktung: 8 Punkte Auftritt nach außen, aber Wortbeitrag: Einwandfrei, zuvorkommend, sehr hilfsbereit ggü. den Bürgern.

    Führungserfolg und -verhalten ist gar nicht beurteilt, obwohl ich Stv GL bin und auch mehr als ein halbes Jahr den kranken GL vertreten habe.

    Zusammenarbeit mit Vorgesetzten: 8 Punkte, neuer GeschL war genau 4 Monate da bei der Beurteilung. Begrünung: Ich grüße ihn auf dem Flur nicht (klar, wenn er sich unterhält.. im Übrigen grüßt er mich nicht einmal wenn ich ihn direkt anspreche)

    Zusammenarbeit mit Kollegen: 8 Punkte.. woher weiß er das, vor allem nach 4 Monaten? Und ich habe Kollegen viel geholfen, Arbeit abgenommen (BURNOUT!) und mir Zeit bei komplexeren Sachverhalten genommen, ich habe 4 erste Vertretungen über Monate geschafft, teilweise gleichzeitig!

    Das ist einfach hirnrissig. Da nutzt jemand seine Machtposition aus um mich klein zu halten.

  • Hallo,

    ich habe vor 10 Monaten meine periodische Beurteilung bekommen. Ich habe mir das alles erst jetzt anschauen können und dabei einige Unstimmigkeiten entdeckt.

    Für alle die sich fragen warum ich erst jetzt schaue: Ich hatte aus "dienstlichen Gründen" keine Zeit und im Anschluss einen Burnout.

    Naja, entschuldige, wenn ich Dir zu nahe trete: "...aus dienstlichen Gründen keine Zeit ...". Eine Beurteilung bekommt man eröffnet. D.h. man bekommt eine Abschrift (meist) ohne große Kommentierung in die Hand gedrückt. Dann sollen mind. zwei Tage vergehen, danach wird sie - auf Wunsch - erörtert.
    In jedem Fall unterschreibt man seine Beurteilung. Wenn man in einer solch wichtigen eigenen Angelegenheit die Zeit nicht findet, 4 - 5 Blatt (davon die ersten Beiden Seiten allgemeine Beschreibungen) durchzulesen, lässt das schon tief blicken.

  • Frage: Wie viel Punkte gibt es denn? Doch wohl nicht 0-8? Sonst wäre das eine Spitzenbeurteilung.
    0 - 15? Dann könnte man das mit Durchschnittlich ausdrücken (?).
    Es gilt m.M.n. das oben von mir geschriebene.
    Falls Du in Deinem Verband bist, solltest Du ggf. um Rechtsschutzübernahme nachsuchen.
    Diese Verfahren dauern allerdings und wenn der Dienstherr ausreichend begründet und sich letztendlich
    in seinem "Gestaltungsspielraum" befindet, dürfte die Klage aussichtslos sein.
    Hat er allerdings auf Deine längere Krankheit abgezielt, wäre das ermessensfehlerhaft ("sachfremde Erwägungen")
    Leg doch mal nach einer Besprechung Widerspruch (formlos) ein. Dann muss es offengelegt werden, wie
    an zu diesem Ergebnis gelangt.
    Ist übrigens nach meiner Einschätzung nach nicht so selten, das man gerne nach unten "drückt", insbesondere
    kurz vor möglichen Beförderungen...

  • @sneakerpimp: Bedenke bitte, dass Deine KollegInnen/Vorgesetzten hier mitlesen könnten. Daher rate ich Dir im eigenen Interesse, genau zu überlegen, ob und was Du hier schreibst. Immerhin geht es ja um Dinge, die Dich sehr persönlich betreffen.

    Kai
    (Admin)

  • Entscheidend wäre wohl, wie die vorangegangene Beurteilung war. Bist du nach unten abgerutscht oder entsprach die Beurteilung in etwa der vorangegangenen? Im letzteren Fall bist du wahrscheinlich völlig chancenlos (es sei denn, das mit dem Nicht-auf-dem-Flur-Grüßen steht da wirklich als einzige Begründung).

    Man muss bei so was leider auch immer abwägen, ob es das wert ist. Ein evtl. Vorgehen gegen die Beurteilung wird für immer in der Personalakte dokumentiert. Oft ist das schon ein K.O.-Kriterium, wenn man sich mal woanders hinbewirbt.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Danke für die Hilfe und sorry für die lange Dauer meiner Antwort. Ich bin noch ein paar Monate krank und komme derzeit wieder mit vielem nicht klar, vergesse vieles und bin einfach durch den Wind.

    Meine Beurteilung bezieht sich teilweise auf Sachen, die ich in meiner Freizeit gemacht habe. Ich wollte mich z. B. privat weiterbilden, da ich an Fremdsprachen interessiert bin. Ich habe einen Fremdsprachenkurs an der VHS belegt, welchen ich außerhalb meiner Dienstzeit abends besucht habe. Ansonsten hatte ich nichts, weder dienstlich, noch privat. Aber ich bekomme reingedrückt, dass meine "Fortbildungsbereitschaft" (im Beurteilungszeitraum konnte ich wg. chronischer Überlastung auf keinen Lehrgang!) zwar zu begrüßen ist, ich jedoch das "Maß meiner Belastung im Auge behalten soll". Was hat das mit meinem Dienst zu tun?

    Bepunktung: 8 Punkte Auftritt nach außen, aber Wortbeitrag: Einwandfrei, zuvorkommend, sehr hilfsbereit ggü. den Bürgern.

    Führungserfolg und -verhalten ist gar nicht beurteilt, obwohl ich Stv GL bin und auch mehr als ein halbes Jahr den kranken GL vertreten habe.

    Zusammenarbeit mit Vorgesetzten: 8 Punkte, neuer GeschL war genau 4 Monate da bei der Beurteilung. ....


    Ganz unabhängig von der Anzahl der Punkte:

    Der Beurteiler wird sich entsprechende Zuarbeiten eingeholt haben. Wie sollte es sonst auch funktionieren bei Gerichtswechseln oder Personalwechsel in der Geschäftsleitung, wenn ein paar Monate später schon die nächste Beurteilung ansteht? :gruebel: (Soll dann nach deiner Meinung die Beurteilung ausfallen?)

  • Beurteilungen sind nunmal immer sehr subjektiv und Beurteilender und Beurteilter haben da oft ein sehr unterschiedliches Empfinden (Eigen- und Fremdwahrnehmung).
    Was da helfen kann, ist, das klärende Gespräch zu suchen und genau die Punkte anzusprechen, die du hier angesprochen hast - am besten mit einem neutralen Zeugen (Vertrauensperson, Personalrat).

    Du bist aus verständlichen Gründen sehr aufgewühlt und - wie du selbst schreibst - etwas durch den Wind. Da ist es sehr schwierig, die dienstliche Beurteilung mit dem gebotenen Abstand zu betrachten und sich eben nicht emotional zu sehr hineinzusteigern.

    Ich halte es auch für sinnvoller, derartige Probleme behördenintern anzusprechen oder mit Freunden - aber nicht in einem öffentlichen Forum (siehe auch Kais Beitrag weiter oben). Dieser Thread kann deine Position nicht verbessern, aber durchaus verschlechtern.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • ........
    sinnvoller, derartige Probleme behördenintern anzusprechen oder mit Freunden......


    Freunde nur, wenn sie halbwegs Ahnung haben.

    Dafür gibt es Fachanwälte

    Da habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Natürlich ersetzt das vertrauliche Gespräch mit Freunden nicht den Gang zum Fachanwalt. Es ging mir bei diesem Vorschlag eher um die emotionale Komponente.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ein evtl. Vorgehen gegen die Beurteilung wird für immer in der Personalakte dokumentiert. Oft ist das schon ein K.O.-Kriterium, wenn man sich mal woanders hinbewirbt.

    Da würde ich aber ganz schnell Dampf machen und auf die Entfernung bestehen.
    Die Klage gegen eine Beurteilung ist als Beamter mein gutes Recht ("rechtliches Gehör"), wie jeder andere Bürger dieses Landes diesselben Rechte hat.

    Ob das Verfahren dann nach meinem Gusto (als Partei und Kläger) abläuft, steht auf einem anderen Papier.

    Ich kann jedenfalls nur raten, NIEMALS alleine den Besprechungstermin wahrzunehmen. Am besten darauf bestehen, das diese schriftlich (per Protokoll)
    festgehalten wird. Jeder erhält eine Fertigung zur Unterschrift, oder sofort mit dem Anwalt auflaufen.

  • Ich habe ein ähnliches Problem, halte mich in der periodischen Beurteilung für zu niedrig bewertet.

    An der Punktzahl hängt die Wahrscheinlichkeit einer (Nicht-)Beförderung.

    Zur Beurteilung kann man eine Stellungnahme abgeben, die dieser beigefügt wird.

    Hat jemand Erfahrungen damit? Bringt das etwas zu schreiben, weshalb die Beurteilung aus meiner Sicht zu schlecht ausgefallen ist? :gruebel:

  • Das ist völlig normal- jeder hält sich für zu niedrig bewertet.

    Ich ebenfalls frage mich oft, warum jemand in einem Mikrogericht ( bei dem bei einem Ausfall von einem Mitarbeiter schon "Land unter" ist und bei der Verteilung des Dezernats auf die übrigen richtig Stress aufkommt)
    mit Familie, Betreuung, Nachlass, Strafsachen, Zivilsachen, Vollstreckung und Publikum durch 4 Tage Rechtsantragstelle (ja, alles meins) überhaupt vergleichbar mit:

    - einem Bearbeiter in einem Großgericht mit nur einem Sachgebiet mit Publikum z.B. Betreuung

    - einem Bearbeiter in einem Großgericht mit nur einem Sachgebiet ohne Publikum


    - einem Bearbeiter im Verwaltungsbereich, der ja keine Rechtspflegeraufgaben wahrnimmt
    - einem Bearbeiter in der StA, der ganz andere Entscheidungen trifft

    oder auch einem anderen Bearbeiter im selben Gericht mit nur 2 Sachgebieten

    sein soll. (theoretisch müsste meine dann höher sein als die derjenigen mit weniger Sachgebieten- da mehr Ansprüche an mich gestellt werden- dank PEBB§Y sind ja alle vom Arbeitsaufkommen gleich belastet)

    Ich fühle mich da immer mit einem klassischen C, Zwischenstufe mittlerer Bereich "verarscht" und frage: was machen diejenigen Rechtspfleger, die etwas besseres bekommen?

    Eigentlich müssten sämtliche Rechtspfleger in kleinen Gerichten aufgrund dieser Umstände zu den Spitzenbeurteilten gehören- nirgendwo schlägt ein Personalausfall härter zu, nirgendwo werden einem Rechtspfleger so viele verschiedenen Kenntnisse abverlangt und so verschiedenartige Anträge präsentiert...

    C, mittlerer Bereich - und bei den Kolleginnen und Kollegen aus anderen kleinen Gerichten ist es meist nicht anders.

    Wer besser als c mittlerer Bereicht beurteilt ist, möge mir mal darlegen, was er so macht, Danke
    (Aber ich weiß ja- der hat nur den besseren Direktor oder den besseren Draht zur beurteilenden Person oder sitzt an einer geeigneten Stelle- von tatsächlicher Arbeitsleistung wird es nicht abhängen.
    Klingt böse - ist aber meist so. Natürlich bestimmen Ausnahmen die Regel)

    speedie-Beurteilungen sind nicht Leistungsbezogen, können es auch nicht sein. Der Beurteilende kennt dich nicht, kennt -wenn überhaupt- nur einen winzigen Bruchteil deiner Akten, den er mal eben überflogen hat vor der Beurteilung- und hat im Übrigen meistens Vorgaben von "ganz oben" wieviele Punkte er so verteilen darf. Und wie willst du dich auch hervortun: Du erledigst deine Akten- wie jeder andere auch-. Individuelle Leistung zeigen als Rechtspfleger, das kannst du eigentlich nie- daher sind Beurteilungen Glückssache.

    Und da Vergleiche der Beurteilungen einzelner Personen nicht als Grundlage anerkannt sind - bleibt es so.
    Und da tatsächliche Leistung nicht Grundlage ist und die Beurteilungen mit Absicht so gefasst sind, dass sie wie Aale nicht fassbar sind, kann man Beurteilungen auch nicht angreifen.
    Versuch mal einem Anwalt zu erklären, warum "trifft Entscheidungen nach gründlicher Abwägung sicher, ist in der Lage, diese angemessen zu vertreten und umzusetzen" dir nicht reicht sondern du
    "urteilt nach sachlicher Analyse zutreffend und sicher, ist sehr entscheidungsfreudig, Entscheidungen werden gut vertreten und umgesetzt" haben willst und versuche dies dann zu begründen- viel Spaß.

    Nur zum Spaß: Frage mal deinen Beurteilenden, warum er dies so sieht, schon da erhältst du keine Antwort, wenn du fragst woran er das konkret festmacht und warum die zweite Beschreibung nicht zutrifft. - Und was Nummer eins von Nummer 2 in seinen Augen unterscheidet. Frag auch mal ganz konkret: "Was muss ich im folgenden Zeitraum konkret anders machen, um in der nächsten Beurteilung die bessere Variante zu erhalten?" Auch da erhältst du keine Antwort, denn er wird dir keine erfüllbaren Kriterien nenne, denn dann müsste es ja tatsächlich die bessere Darstellung geben und das passiert nicht.
    Du bist im öffentlichen Dienst- wir müssen uns mit dem "Beurteilung" genannten Papierkram, der genauso viel mit echtem Beurteilen zu tun hat wie Elefanten mit rosa Puderzucker abfinden - oder den Job wechseln.

  • Bei uns im Land klagt gerade ein Kollege gegen seine Beurteilung. Ich bin auf das Ergebnis (und die Urteilsbegründung) schon sehr gespannt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Insulaner hat es richtig gut auf den Punkt gebracht. Es ist lächerlich das Ding Beurteilung zu nennen.
    Den "Bereichsrechtspflegern" geht es noch "besser". Die sind ab 11 am AG ausbefördert, egal wie gut und fleißig sie sind. Und sie bekommen aber trotzdem regelmäßig so eine aufbauende Beurteilung.
    Ein Hohn? Bei vielen führt das zu "Dienst nach Vorschrift" und zu guten Beziehungen zu Ihrem Hausarzt. Andere schaffen sich andere Freuden am Job.

  • Die Arbeitsbelastung hat ja erstmal mit der Beurteilung nichts zu tun. Wenn du 150% Belastung hast, aber nur Mist machst, kann das ja nicht zu einer besseren Beurteilung führen.
    Wenn du bei 150% Belastung aber alles top bearbeitest, kann man die Belastung schon mal mit ran führen ggü anderen Kollegen. (Und wer jetzt einwendet, dass nur deswegen nur Mist rauskommt, weil die Belastung bei 150% liegt, muss halt vorher tätig werden und das anzeigen.)

    Der Stress mag dadurch an kleineren Gerichten größer sein. Am großen Gerichten hat man aber auch Stress. Man hat anderes Publikum, andere Probleme, von allem mehr und nach meiner Erfahrung auch von allem noch komplexere Umstände. Dazu kommt die Erfahrung. 2 Jahre an einem kleinen Gericht zB im GB, mit einem Anteil von so 20-30% ist nicht vergleichbar mit 2 Jahren an einem großen AG zu 100% im GB. Teilung nach § 8 WEG zB, da stöhnt man uU schon, wenn 10 Wohnungen gebildet werden. In Ballungszentren werden das aber auch mal locker 100 und mehr Wohnungen. Und das auch deutlich häufiger.
    Und es ist ja auch nicht so, dass man in einer Abteilung auch nur mit den abteilungsspezifischen Anforderungen konfrontiert wird. Im GB musst du auch Wissen zum Nachlass, Betreuung, Vormundschaft, ZV haben. Und auch diese Berührungen hat man an einem großen Gericht naturgemäß häufiger.

    Aber zurück zum Thema. Der erste Gang sollte zum Beurteiler führen um über die Beurteilung zu reden. Ja nach Verlauf geht es dann weiter.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!