Hinterlegt wurde ein Betrag in Höhe von 120.000,- Euro (Erlös aus Zwangsversteigerung). Als Empfangsberechtige ist die Zwangsversteigerungsabteilung angegeben. Das Zwangsversteigerungsgericht hat mich ersucht den hinterlegten Betrag an die ehemalige Eigentümerinnen auszuzahlen. Diese sind Erbinnen (A und B) zu je 1/2.
Jetzt liegen mir zwei Pfübs vor, mit dem ein Betrag in Höhe von 14.000 Euro und 48.000,- Euro gepfändet wird. Gläubigerin ist A.
Welche Beträge kann ich auszahlen? Ist es nicht so, dass sich die Erbengemeinschaft erst auseinandersetzen muss?