Praxisbegleitender Unterricht - Große Entfernung vom Arbeitsort

  • Hallo,

    ich bin noch relativ frisch im Forum und bin ab September Rechtspflegeranwärterin im OLG-Bezirk München.
    Auch wenn bis zum praktischen Teil der Ausbildung noch längere Zeit hin ist (eineinhalb Jahre um genau zu sein), wollte ich von euch mal nach Erfahrungen bzgl. dem praxisbegleitenden Unterricht fragen.

    Mein Problem ist, dass ich den praktischen Teil der Ausbildung in Deggendorf ablegen werde, was 145 km von München entfernt ist, wo ja der praxisbegleitende Unterricht stattfinden wird.

    Auf welche Uhrzeiten muss man sich denn da einstellen, also wann beginnt der Unterricht, lässt sich das mit der Fahrzeit hinkriegen, so dass man das vom Ende der Arbeitszeit bis zum Beginn des Unterrichts schafft?

    Vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen und hat vielleicht eine ähnliche Entfernung vom Arbeitsort zum Unterricht? Wie macht ihr das? Und wie oft findet dieser Unterricht denn ungefähr statt?

    Vielen Dank schon mal
    Rebecca

  • Hallo,
    nach der Arbeit zum praxisbegleitenden Unterricht? Ich glaube, du hast da was falsch verstanden. An den Tagen, an denen der Unterricht stattfindet musst du nicht in dein Gericht, nur zum Unterricht.
    Der Unterricht hat in den letzten Jahren immer um 8:30 Uhr begonnen und ging bis ca. 14 oder 15 Uhr.
    Du wirst halt vermutlich ziemlich zeitig aufstehen müssen, damit du mit dem Auto oder dem Zug rechtzeitig in München bist.
    Der Unterricht findet meistens 1-2 mal pro Woche statt, hängt aber immer auch von davon ab, wie die verschiedenen Dozenten Zeit haben. Kann auch mal sein, dass in einer Woche gar kein Unterricht ist, häufig in den Schulferien. Normalerweise erstellt die Ausbildungsleiterin zu Beginn des Praktikums eine Liste mit allen Terminen für den Unterricht. Den bekommen auch alle Amtsgerichte, sodass die wissen, an welchen Tagen du nicht da bist. Schadet aber natürlich nicht, das nochmal mit dem Ausbilder vor Ort kurz abzusprechen.

  • Hallo,

    ich werde auch im September als Anwärterin starten und habe einen weiten Weg nach München. Gibt es die Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung bzw. einen Zuschuss für die Fahrten zum praxisbegleitenden Unterricht?

  • In NRW/Bad Münstereifel ist es so geregelt, dass man lediglich die Hinfahrt am ersten Studientag und die Rückfahrt des letzten Studientages erstattet bekommt. Hier hat man allerdings auch die Möglichkeit, sich in der Unterkunft direkt vor Ort einzuquartieren (Miete + Vollverpflegung; 115,00 EUR/Monat). Wie es in Bayern geregelt wird, kann ich allerdings nicht sagen. :gruebel:

  • Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Hallo,

    ich werde auch im September als Anwärterin starten und habe einen weiten Weg nach München. Gibt es die Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung bzw. einen Zuschuss für die Fahrten zum praxisbegleitenden Unterricht?

    Das sind Dienstreisen, selbstverständlich werden die Fahrtkosten vom Dienstort zum Unterricht ersetzt.

    @Sam93 Asgoth
    Es geht um den praxisbegleitenden Unterricht, nicht um die Theoriephasen in Starnberg.

  • Hallo, ich werde auch im September als Anwärterin starten und habe einen weiten Weg nach München. Gibt es die Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung bzw. einen Zuschuss für die Fahrten zum praxisbegleitenden Unterricht?

    Das sind Dienstreisen, selbstverständlich werden die Fahrtkosten vom Dienstort zum Unterricht ersetzt. @Sam93 Asgoth Es geht um den praxisbegleitenden Unterricht, nicht um die Theoriephasen in Starnberg.


    Total überlesen :unschuldi
    Ja, die An- und Rückreise zum Begleitunterricht wird jeweils erstattet :zustimm:

  • Da läuft das in Bayern wohl anders ab. Hier hat man - soweit ich mich erinnern kann - den praxisbegleitenden Unterricht "am Stück" am Ende der Praxisphase, direkt vor den Praxisklausuren. Und für diese 2-3 Wochen gibt's Trennungsgeld.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Da läuft das in Bayern wohl anders ab. Hier hat man - soweit ich mich erinnern kann - den praxisbegleitenden Unterricht "am Stück" am Ende der Praxisphase, direkt vor den Praxisklausuren. Und für diese 2-3 Wochen gibt's Trennungsgeld.

    Das scheint auch dort "anders" abzulaufen.

    Hier gibt es den praxisbegleitenden Unterricht 1x alle zwei Wochen.

    Ich meine auch, dass Fahrkosten erstattet werden. War aber selbst nie betroffen, da der Unterricht immer an meinem Ausbildungsgericht stattfand.

  • Da läuft das in Bayern wohl anders ab.

    Läuft irgendwas in Bayern NICHT anders ab? ;)

    In Bayern sind übrigens auch die Praxisklausuren über die ganze Praxisphase verteilt, kein "Block" am Schluss.

    In Baden-Würrtemberg hatten wir während der Praxis jede Woche einen Tag Begleitunterricht und haben auch keinen Klausurenblock am Ende gehabt. Also läuft es nicht nur in Bayern anders ab :D

  • in Brandenburg war es bis vor Kurzem so, dass das Ausbildungsgericht die Stammdienststelle war und daher sämtliche Fahrten dorthin nur über die Steuererklärung anteilig erstattet werden konnten. Vom Dienstherr gabs nichts.

  • in Brandenburg war es bis vor Kurzem so, dass das Ausbildungsgericht die Stammdienststelle war und daher sämtliche Fahrten dorthin nur über die Steuererklärung anteilig erstattet werden konnten. Vom Dienstherr gabs nichts.

    Das ist auch in Bayern so. Das Ausbildungsgericht ist dein Dienstort, Fahrten vom Wohnort zum Dienstort werden nicht erstattet; du bist als Beamter ja auch verpflichtet, deinen Wohnort dienstnah zu nehmen ;)

    Bei der Frage von Alisa ging es aber um die Fahrten vom Dienstort zum OLG, denn dort findet der praxisbegleitende Unterricht statt. Und dafür gibt es Fahrtkostenerstattung. Wie das genau abläuft, ist uns im Einführungspraktikum erklärt worden, aber das gibt es ja nicht mehr (oder?), also wird es wohl stattdessen am ersten Unterrichtstag erklärt werden.

  • in Brandenburg war es bis vor Kurzem so, dass das Ausbildungsgericht die Stammdienststelle war und daher sämtliche Fahrten dorthin nur über die Steuererklärung anteilig erstattet werden konnten. Vom Dienstherr gabs nichts.

    Ich glaube, die Betonung liegt auf "war". Stammdienststelle ist jetzt wohl das OLG.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • In NRW/Bad Münstereifel ist es so geregelt, dass man lediglich die Hinfahrt am ersten Studientag und die Rückfahrt des letzten Studientages erstattet bekommt. Hier hat man allerdings auch die Möglichkeit, sich in der Unterkunft direkt vor Ort einzuquartieren (Miete + Vollverpflegung; 115,00 EUR/Monat). Wie es in Bayern geregelt wird, kann ich allerdings nicht sagen. :gruebel:

    huhuu, hab mal ne Frage dazu :)

    Wenn man nun in Bad Münstereifel wohnt und an den Praxismonaten nach Köln,DD oder Hamm fahren muss, ( das ist ja auch ein Weg von mind 120 Km Hinfahrt & Rückfahrt..) dann muss man das doch selber bezahlen oder?

    Vorallem muss man diesen Stress, jeden Tag so lange zu fahren auch in Kauf nehmen stimmts? Oder werden auch Unterkünfte in der Nähe vom OLG angeboten für diese Zeit?

  • Also eigentlich hat man sich ja bei dem OLG beworben wo man im Bezirk von wohnt. Das heißt wenn du z.B. in Münster wohnst musst du nach Hamm zum Begleitunterricht. In der Zeit wo du nicht Theorie in der Eifel hast wohnst du dann ja "zuhause", also die Meisten halt bei ihren Eltern oder wenn sie eine eigene Wohnung haben dann da (da wo man halt am Wochenende auch ist, weil da bleibt fast niemand in der Eifel). Wenn du von außerhalb NRW kommst, und dich z.B. beim OLG Köln beworben hast, dann ist es eigentlich so, dass du denen sagst wo du gerne deine Stammdienststelle für die Ausbildung haben möchtest. Also wenn du nach Aachen ziehen möchtest, dan werden die dich zum AG Aachen schicken. Für den Begleitunterricht fährst du dann nach Köln, da gibt es auch Fahrtkostenerstattung. Also von deiner Stammdienststelle zum Begleitunterricht. In Bad Münstereifel steht die Unterkunft natürlich nur für die Theoriezeit zur Verfügung.

  • Also eigentlich hat man sich ja bei dem OLG beworben wo man im Bezirk von wohnt. Das heißt wenn du z.B. in Münster wohnst musst du nach Hamm zum Begleitunterricht. In der Zeit wo du nicht Theorie in der Eifel hast wohnst du dann ja "zuhause", also die Meisten halt bei ihren Eltern oder wenn sie eine eigene Wohnung haben dann da (da wo man halt am Wochenende auch ist, weil da bleibt fast niemand in der Eifel). Wenn du von außerhalb NRW kommst, und dich z.B. beim OLG Köln beworben hast, dann ist es eigentlich so, dass du denen sagst wo du gerne deine Stammdienststelle für die Ausbildung haben möchtest. Also wenn du nach Aachen ziehen möchtest, dan werden die dich zum AG Aachen schicken. Für den Begleitunterricht fährst du dann nach Köln, da gibt es auch Fahrtkostenerstattung. Also von deiner Stammdienststelle zum Begleitunterricht. In Bad Münstereifel steht die Unterkunft natürlich nur für die Theoriezeit zur Verfügung.


    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort erst mal :)

    Also ich wohne in Hessen, bin 110 km zu Köln und zur Eifel sogar 170 km ..
    Ich hatte mich eigentlich bewusst für Köln beworben weil ich schon immer in Köln leben und arbeiten wollte. Da keins von denen bei mir "Wohnortnah" ist, muss ich wohl das Ganze mit den OLG Köln besprechen und schon im Vorfeld klären.

    Hast du schon alles soweit geklärt? (Arbeitsort,Wohnort etc)

  • Also eigentlich hat man sich ja bei dem OLG beworben wo man im Bezirk von wohnt. Das heißt wenn du z.B. in Münster wohnst musst du nach Hamm zum Begleitunterricht. In der Zeit wo du nicht Theorie in der Eifel hast wohnst du dann ja "zuhause", also die Meisten halt bei ihren Eltern oder wenn sie eine eigene Wohnung haben dann da (da wo man halt am Wochenende auch ist, weil da bleibt fast niemand in der Eifel). Wenn du von außerhalb NRW kommst, und dich z.B. beim OLG Köln beworben hast, dann ist es eigentlich so, dass du denen sagst wo du gerne deine Stammdienststelle für die Ausbildung haben möchtest. Also wenn du nach Aachen ziehen möchtest, dan werden die dich zum AG Aachen schicken. Für den Begleitunterricht fährst du dann nach Köln, da gibt es auch Fahrtkostenerstattung. Also von deiner Stammdienststelle zum Begleitunterricht. In Bad Münstereifel steht die Unterkunft natürlich nur für die Theoriezeit zur Verfügung.


    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort erst mal :)

    Also ich wohne in Hessen, bin 110 km zu Köln und zur Eifel sogar 170 km ..
    Ich hatte mich eigentlich bewusst für Köln beworben weil ich schon immer in Köln leben und arbeiten wollte. Da keins von denen bei mir "Wohnortnah" ist, muss ich wohl das Ganze mit den OLG Köln besprechen und schon im Vorfeld klären.

    Hast du schon alles soweit geklärt? (Arbeitsort,Wohnort etc)

    Ich bin aktuell schon Anwärterin, bei mir war es aber alles unproblematisch, da ich noch bei meinen Eltern wohne und meine Stammdienststelle auch mein Wohnort ist.
    Ich möchte mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich meine sogar das das OLG dich fragt, wo du gerne hinmöchtest in der Praxis wenn du nicht aus NRW bist. Ansonsten rufst du einfach mal kurz beim OLG an und schilderst deine Situation, Auswärtige gibt es ja jedes Jahr, da achten die vom OLG schon drauf, dass du wenn du also nach Köln ziehen möchtest, du für die Praxis auch zum AG Köln kommst.

    Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gerne eine PN schreiben.

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