Anforderungen/wichtiges für Bundeslandwechsel im Wege eines Tausch

  • Hallo Ihr Lieben,

    für mich ergibt sich aktuell die Möglichkeit eines Tauschs von Baden-Württemberg nach Rheinland-Pfalz.
    Ich habe hierzu allerdings überhaupt keine Ahnung wie so etwas funktioniert. Insbesondere interessiert mich, wie es ist in dem neuen Bundesland bezüglich des Status etc. aussieht. Hierzu habe ich ein paar Fragen.
    Kann man während der Probezeit schon wechseln ?
    Wenn ja, läuft die Probezeit beim neuen Dienstherr weiter ? Oder fängt diese von vorne an ?
    Muss man beim eventuell neuen Dienstherr zum Vorstellunhsgespräch ?

    Sooo das wars erstmal, was mich brennend interessieren würde :D

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen !

  • Hallo Ihr Lieben,

    für mich ergibt sich aktuell die Möglichkeit eines Tauschs von Baden-Württemberg nach Rheinland-Pfalz.
    Ich habe hierzu allerdings überhaupt keine Ahnung wie so etwas funktioniert. Insbesondere interessiert mich, wie es ist in dem neuen Bundesland bezüglich des Status etc. aussieht. Hierzu habe ich ein paar Fragen.
    Kann man während der Probezeit schon wechseln ?
    Wenn ja, läuft die Probezeit beim neuen Dienstherr weiter ? Oder fängt diese von vorne an ?
    Muss man beim eventuell neuen Dienstherr zum Vorstellunhsgespräch ?

    Sooo das wars erstmal, was mich brennend interessieren würde :D

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen !

    Hallo Blümchen,

    wechseln kann man auch während der Probezeit. Ob und wie diese weiter gestaltet wird, hängt vom neuen Dienstherrn ab. Dein Status bleibt mit der bloßen Versetzung üblicherweise gleich. Die Erfahrungsstufen werden neu festgesetzt.

    Ob ein Vorstellungsgespräch nötig ist, erfährst du vom neuen Dienstherrn. Denkbar ist es.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Ich habe vor längerer Zeit gewechselt und musste zum Vorstellungsgespräch.
    Die Erfahrungsstufen wurden übernommen, d. h. die Zeit im anderen BL angerechnet.
    Ich wurde neu vereidigt (klar, Landesbeamtin), aber mein Status als Lebenszeitbeamtin wurde übernommen.

    Zur Probezeit kann ich nichts sagen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • ...
    Ich wurde neu vereidigt (klar, Landesbeamtin), aber mein Status als Lebenszeitbeamtin wurde übernommen.
    ...


    Warum wurdest Du neu vereidigt? Wurdest Du nicht versetzt? Hier gilt doch § 15 Abs. 3 BeamtStG!

    Zitat


    Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
    § 15 Versetzung
    (1) Beamtinnen und Beamte können auf Antrag oder aus dienstlichen Gründen in den Bereich eines Dienstherrn eines anderen Landes oder des Bundes in ein Amt einer Laufbahn versetzt werden, für die sie die Befähigung besitzen.
    (2) Eine Versetzung bedarf der Zustimmung der Beamtin oder des Beamten. Abweichend von Satz 1 ist die Versetzung auch ohne Zustimmung zulässig, wenn das neue Amt mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt. Stellenzulagen gelten hierbei nicht als Bestandteile des Grundgehalts.
    (3) Die Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.

  • Habe ich nie hinterfragt - damals war ich auch noch nicht lange in der Verwaltung und hatte noch nie vom BeamtStG gehört.:oops:
    Man sagte mir am ersten Tag, ich müsse auf die Landesverfassung vereidigt werden und ich habe keinen Anlass gesehen, das anzuzweifeln.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Die neue Vereidigung bezieht sich insbesondere auf abweichendes Landesrecht. Üblicherweise ist für jeden Dienstherren ein eigener Eid zu leisten, für Berlin bspw. geregelt in § 48 LBG, der sodann nachzuholen ist. Eine tatsächliche Ernennung im Wortsinne liegt somit nicht vor.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • ich kann mich an eine Kollegin erinnern, die in der Probezeit wechseln wollte.
    Die hatte dann leider keinen Tauschpartner. Ergo:
    Kündigung Land A - Neueinstellung und Vereidigung Land B.
    Die Probezeit musste sie -soweit ich noch weiß- nochmals komplett durchlaufen.

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